Auszug - Erhaltungsverordnung für die Altstadt Spandau - Grundlagenermittlung und Verordnungsschwerpunkte
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BzStR Röding erläutert, die Erhaltungsverordnung bildet die Grundlage zur finanziellen Förderung der Maßnahmen. Die Zusage zur Förderung des Städtebaulichen Denkmalschutzes erging im letzten Jahr. Innerhalb eines Jahres muss eine Erhaltungsverordnung beschlossen werden. Dazu wurde ein Entwurf erarbeitet. Dieser ist bisher nicht mit dem Rechtsamt abgestimmt und nicht im Bezirksamt beschlossen worden. Es ist vorgesehen, die diesbezügliche Beschlussvorlage in die April-Sitzung der BVV einzubringen. Den Fraktionen wird je ein Exemplar des Entwurfs der Erhaltungsverordnung inklusive der Begründung zur Verfügung gestellt.
Frau Deiwick stellt zusammenfassend die Schwerpunkte und Herangehensweisen dar. Die Erhaltungsverordnung wird aus sieben Paragraphen bestehen. Im § 1 wird der Geltungsbereich festgelegt. Wichtigster Paragraph ist der Zweite "Gegenstand der Verordnung". Um die städtebauliche Eigenart beschreiben zu können, wird eine Begründung benötigt. Diese besteht im Wesentlichen aus der Schutzwürdigkeit, den Zielen der Verordnung und der Kriterien für die Zulässigkeit baulicher Anlagen. Sie begründet sich aus dem historischen Wert der Altstadt sowie aus dem Wandel, dem die Altstadt unterliegt.
Auf Anregung des BzStR Röding wird die Vorsitzende diese Thematik in die Tagesordnung für die April-Sitzung aufnehmen. |
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