Auszug - Asbestgefahr in Spandauer Wohnungen nicht einfach hinnehmen (Antrag der Fraktion Piraten vom 18.01.2016) - überwiesen in der 50. BVV am 27.01.2016 zur Mitberatung für den Ausschuss für Zentrale Aufgaben, Sozialraum- orientierung und Wohnen  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauen und Verkehr Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 16.02.2016 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:14 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
1713/XIX Asbestgefahr in Spandauer Wohnungen nicht einfach hinnehmen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PiratenBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
 
Wortprotokoll

 

Bezv. Paolini begründet den Antrag seiner Fraktion und weiß um die Zuständigkeit im Abgeordnetenhaus, daher soll sich das Bezirksamt mit Unterstützung der BVV Spandau bei den zuständigen Stellen einsetzen.

 

Bezv. Harju erklärt für die Fraktion der GAL die Unterstützung des Antrages. Das Thema Asbest war oftmals Thema und die kleine Anfrage der Grünen im Abgeordnetenhaus zeigt eine unbefriedigende Antwort auf. Eine aktivere Berichterstattung und Aufklärung über die Problematik mit Asbest ist wichtig.

 

Bezv. Christ führt aus, dass die Fraktion der CDU den Antrag mitträgt, jedoch Bedenken bei der Umsetzung hat. Es ist ein erheblicher bürokratischer Aufwand und bisher ist in diese Richtung, wenn man die Antworten aus der Senatsverwaltung sieht, nichts passiert.

 

Bezv. Liedtke deutet für die Fraktion der SPD ebenfalls auf Bedenken hin. Die Asbestproblematik wird ganzheitlich gesehen, jedoch wird mit dem Antrag ein Wunsch auf Erstellung einer Gesetzesgrundlage an die Landesebene getragen, in dem nicht auf Fristenregelung eingegangen wird. Dies wird angesichts der angespannten Wohnungssituation problematisch gesehen. Man kann zwar auf Landesebene von einer längeren kontroversen Diskussion bezüglich der Umsetzung ausgehen, aber man weiß derzeit nicht, um welche Größenordnung es sich auf diesem angespannten Wohnungsmarkt handelt. Kurzfristige Maßnahmen zu fordern, die ein Umsetzen von Mietern zum Inhalt haben müssen, wird kritisch gesehen, da asbesthaltige Baustoffe z. B.  in Fußböden unschädlich sind, solange sie nicht mechanisch bearbeitet werden.

 

Bezv. Liedtke sind Fälle bekannt, bei denen Wohnungseigentümer bzw. Vermieter durch Eigentumswechsel keine vollständigen Unterlagen zur Verfügung haben und um die verbauten asbesthaltigen Materialien nicht wissen. Er weist darauf hin: Fachlich gäbe es zur Erstellung eines Registers noch einige Aspekte zu klären, die derzeit im Antragstext nicht abgebildet sind.

 

In einer kurzen Diskussion, an der sich die Bezv. Christ, Harju, Bayer und Liedtke beteiligen, kommt zum Ausdruck, dass die Notwendigkeit gesehen wird, einen Anfang zu schaffen. Die Details für eine gesetzliche Grundlage kann der Bezirk nicht vorgeben und muss auf Landesebene geregelt werden, auch die fachlichen Aspekte zwischen Innenräumen und Außenbereich. Ein Register ist wichtig zur Aufklärung, damit sich jeder, der eine Sanierung vornimmt, auch dementsprechend informieren kann.

 

Die Mitglieder des Ausschusses kommen einstimmig überein, dem Ausschuss für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen zu empfehlen, den Antrag anzunehmen.


 
 

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