Auszug - Temporäre Abbiegeverbote von der Heerstraße in Richtung des Weinmeisterhornwegs
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Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Verkehrslenkung Berlin dafür einzusetzen, dass der Berufsverkehr stadteinwärts auf der Heerstraße zu den Stoßzeiten zwischen 6 und 9 Uhr durch temporäre Abbiegeverbote (VZ 209-30 „vorgeschrieben Fahrtrichtung geradeaus“) daran gehindert wird, über die Zufahrtsstraßen Reimerweg und Semmelländerweg auf den Weinmeisterhornweg auszuweichen.
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Bezirksamt Spandau
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