Auszug - Mitteilungen des Bezirksamtes  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten
TOP: Ö 5
Gremium: Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 21.01.2016 Status: öffentlich
Zeit: 16:05 - 16:40 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

 

BzStR Machulik teilt mit:

 

?      Am 29.01.2016 um 13:00 Uhr findet die nächste Einbürgerungsveranstaltung statt.
 

?      Derzeit befindet sich das Bezirksamt mit der Senatsverwaltung in der Diskussion zur Genehmigung des Laufs der Sympathien. Insbesondere geht es um die Brückenbelastungen. Für die auf der Strecke liegenden Brücken müssen Gutachten erstellt werden. Diese kosten zwischen 2.000,- und 10.000,- ? je nach Größe der Brücke und Größe der Veranstaltung. Es ist im Sinne des Bezirkes Spandau, dass der Lauf der Sympathie auch in diesem Jahr stattfindet und nicht ausfällt aufgrund einer Kostenfrage oder einer ungeklärten gutachterlichen Bescheinigung.
 

?      Ähnlich verhält es sich mit dem Umzug in der Gartenstadt. Aufgrund der Baumaßnahme Seegefelder Weg/Straße war bereits im vorigen Jahr die normale Route nicht mehr genehmigungsfähig. Der Umzug kreuzt zweimal den Torweg genau da, wo sich die Ausweichstrecke für die Baumaßnahme befindet.
Der Bezirk hat bereits versucht, eine Klärung mit der Verkehrslenkung Berlin herbeizuführen. Bisher ist sie nicht bereit, die Umzugsroute zu genehmigen.
Problem für den Veranstalter ist, wenn der Torweg nicht mehr überquert werden kann, macht der Umzug keinen Sinn mehr, da sich die Strecke auf ein Viertel der eigentlichen Route reduzieren würde.
 

?      Das Bezirksamt hat gemeinsam mit dem Bündnis für soziales Wohnen am 07.01.2016 eine Informationsveranstaltung zum neu geltenden Wohnraumversorgungsgesetz durchgeführt.
Aufgrund dieses Gesetzes ist es Mietern in landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und allen Mietern in Sozialbauwohnungen möglich, einen Mietzuschuss zu beantragen. Es wurde erläutert wie und wo der Antrag gestellt werden kann.
In Kooperation mit dem Berliner Mieterverein werden weitere Veranstaltungen stattfinden, in denen über die Antragstellung informiert wird.
 

?      Der Bezirk befindet sich derzeit in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit einem Gewerbetreibenden in Bezug auf die Gaststättenverordnung. Diese Verordnung schreibt vor, dass bei einem Betreiberwechsel Gaststätten barrierefrei zu gestalten sind. Das bezieht sich insbesondere auf die Toilettenanlagen.
In Spandau existieren viele Gaststätten im Altbestand und auch in Altbauten, wodurch in einigen Einrichtungen die Herstellung der Barrierefreiheit nicht umsetzbar ist.
Bisher wurde in solchen Fällen eine Genehmigung nicht gestattet.
In der ersten Instanz ist dem Bezirk mitgeteilt worden, dass das Verwaltungsgericht derzeit der Auffassung ist, dass die Gaststättenverordnung in Berlin nicht das Bundesrecht brechen kann. Das heißt, voraussichtlich wird das Verwaltungsgericht sich dahingehend äußern, wenn technisch wie auch finanziell der Einbau einer barrierefreien Toilette in einer Gaststätte nicht möglich ist, geht man davon aus, dass der Staat das auch nicht durchsetzen kann. Das Urteil ergeht am 22.01.2016.
Mit einem heutigen Rundschreiben teilte die Senatsverwaltung ihre konträre Ansicht mit.
Das Bezirksamt vertritt die Ansicht, es sich nicht leisten zu können, ganze Kieze gastronomisch sterben zu lassen, weil es technisch und finanziell nicht möglich ist, die Barrierefreiheit herzustellen.
 

?      Die Problematik mit illegalem Tierhandel nimmt stetig zu.
Spandau ist stark davon betroffen, dass Tiere - meist Welpen - über Online-Plattformen verkauft werden.
Dies wird strikt verfolgt.
 

?      Die Tierschutzorganisation PETA hat das Spandauer Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt zum zweiten Mal als eines der fünf besten Deutschlands ausgezeichnet.

 

Die Nachfragen der Bezv. Bittroff und Harju werden von BzStR Machulik beantwortet.


 
 

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