Auszug - Leitlinien für die Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerber (Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der GAL und SPD vom 07.06.2015) - überwiesen in der 44. BVV am 17.06.2015
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Bezv. Harju weist darauf hin, dass für Menschen die auf ALG II angewiesen sind, eine selbstständige Lebensführung angeboten werden sollte. Auf die Nachfrage, wie die Ausstattung für die neu zu eröffnende Gemeinschaftsunterkunft in der Pichelswerder Straße aussieht, antwortet BzBm Kleebank, dass im Moment keine konkreten Details vorliegen. Es liegt ein genehmigter Bauantrag vor. Die Standards für die Unterkünfte legt das Landesamt für Gesundheit und Soziales fest. Die Raumstruktur beinhaltet, dass für jeden zwei Wohnräume, ein Flurbereich mit Küchenzeile und ein abgetrennter Sanitärbereich vorgesehen sind. Die Belegung einer Apartmenteinheit liegt bei ca. 3-7 Personen. Eine Besichtigung des neuen Standortes hat der zukünftige Betreiber angeboten und kann organisiert werden.
Bezv. Schatz äußert, dass die BVV und der Bezirk Spandau die Themen Grundsicherung und Standards für Unterbringung nicht bewältigen können, da diese auf Landes- oder Bundesebene bewegt werden. Die Fraktion der CDU wird diesen Antrag ablehnen mit der Bitte an die antragstellende Fraktion zu überdenken, ob der Antrag so noch aufrecht erhalten werden kann, da er angesichts dessen, was im Land Berlin und in Deutschland mittlerweile an Alltag vorherrscht, überholt ist.
In der weiteren Erörterung, an der sich BzBm Kleebank, die Bezv. Haß, Harju, Schatz und Paolini beteiligen, wird der Antrag bei 7 Ja-Stimmen (4 Bezv. der Fraktion der SPD, 1 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der SPD und 2 Bezv. der Fraktion der GAL), 6 Nein-Stimmen (4 Bezv. der Fraktion der CDU und 2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der CDU) und 2 Enthaltungen (1 Bezv. der Fraktion Piraten und 1 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der SPD) angenommen. |
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