Auszug - Einzelplan 35 - Amt für Bürgerdienste Kapitel 3500, 3501, 3502  

 
 
Außerordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung
TOP: Ö 4.3
Gremium: Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 08.09.2015 Status: öffentlich
Zeit: 16:35 - 18:42 Anlass: außerordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

 

Kapitel 3500:

 

Zu der Frage des Bezv. Bayer führt BzStR Machulik aus, der Bezirk steht im ständigen Kontakt mit der Senatsverwaltung für Inneres. In den letzten ca. 2 Jahren hat man sich intensiv damit beschäftigt, wie ein so genanntes "Personalkorsett" für die Bezirke aufgestellt werden kann, damit die Aufgaben erfüllt werden können. Jedoch verfügt das Land Berlin ebenfalls nicht über ausreichende finanzielle Mittel zur Finanzierung weiterer Stellen.

Die Bedenken der Bezirke in Bezug auf die Berechnung einzelner Produkte werden inzwischen von der Senatsverwaltung ernst genommen.

Bezüglich des zentralen Managementsystems (ZMS) und der Terminvergabe wird davon ausgegangen, dass die Problemlage, welche keine bezirkliche ist, auf Landesebene erkannt wurde und einer Klärung zugeführt wird. Es ist nicht hinnehmbar, dass Berlin das einzige Bundesland ist, in dem die 115 nicht funktioniert.

 

BzBm Kleebank ergänzt, es wird sehr genau darauf geachtet, dass bei neuen Aufgaben oder auch beim Anwachsen von Aufgaben für das entsprechende zusätzliche Personal eine Refinanzierung durch die Senatsverwaltung für Finanzen erfolgt.

 

In Beantwortung der Frage des Bezv. A. Meißner zum Titel 54057 - Wahlen - erläutert BzStR Machulik die Ansatzbildung. Die Höhe der einzustellenden Mittel richtet sich u. a. danach, wieviel und was für Wahlen voraussichtlich stattfinden und wieviel Wahlbüros zu besetzen sind. Hinzu kommt, dass die Erfrischungsgelder erhöht wurden.

 

Ergänzend führt Frau Jantzen aus, dass es sehr viele Faktoren sind, die zu dem höheren Ansatz geführt haben. So ist z. B. künftig Wahlsoftware bereitzustellen und zu finanzieren. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 30.000,- ?. Des Weiteren wurden vorsorglich für 2016 und 2017 je 60.000,- ? für ein Volksentscheid eingestellt, da der Trend zunehmend dahin geht, dass die Bevölkerung mehr Initiative ergreift. Auch wurde die Anmietung und Reinigung von Räumen stärker gewürdigt.

 

Bezv. Paolini fragt nach, ob ein Volksentscheid nicht vom Land gegenfinanziert wird und was mit den Mitteln geschieht, wenn sie nicht benötigt werden.

 

BzStR Machulik erklärt, dass die Mittel gesperrt sind. Dies ist aus dem letzten Satz der Erläuterung zum Titel 54057 ersichtlich. Wenn die Gelder nicht benötigt werden, fließen sie zurück in den Gesamthaushalt.

 

Zur weiteren Nachfrage des Bezv. A. Meißner teilt BzStR Machulik mit, in dem Ansatz sind 45.000,- ? für die Beschaffung von Hardware für die Wahlbüros enthalten.

Frau Godell ergänzt, aufgrund der neuen Wahlsoftware ist die Beschaffung neuer Computer erforderlich. Selbstverständlich wird diese Technik nicht nur zu den Wahlen eingesetzt.

 

BzBm Kleebank erläutert, der Bereich Wahlen unterliegt einem Planmengenverfahren. Um die Bedeutung darzustellen zitiert BzBm Kleebank aus dem Anschreiben zur Ermittlung der Globalsumme: "In Einzelfällen ist es außerdem aus anderen Gründen zur bezirksspezifischen Anpassung der Zuweisungsmenge gekommen, indem diese durch eine entsprechende Planmenge ersetzt wurde." In Bezug auf Wahlen lautet der Inhalt des vorgenannten Schreibens: "Im Hinblick auf die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus 2016 wurden bei den einschlägigen Produkten der landesweiten Wahlen und Abstimmungen Prognosemengen angesetzt." Das heißt, in der Bildung der Globalsumme wurde von einer bestimmten Anzahl Wahlen bzw. Volksentscheiden ausgegangen und um diese Beträge wurde die Globalsumme erhöht.

 

Kapitel 3501 und 3502:

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.


 
 

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