Auszug - Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments im Bezirk Spandau (Jugend-Antrag vom 15.04.2013) - überwiesen in der 20. BVV am 24.04.2013 unter Mitberatung des Jugendhilfeausschusses - vertagt in der 42. Sitzung HPR am 08.01.2015
Herr Remmo stellt sich kurz vor. Er lebt im Falkenhagener Feld und arbeitet im Projekt "Jugend bewegt" von Caiju e.V. mit. Herr Remmo begründet den Antrag und übergibt den Mitgliedern des Ausschusses einen Flyer zum Thema "Kinder- und Jugendbeauftragte/r".
Im Namen der Fraktion der SPD übergibt Bezv. Dr. Lange folgenden Änderungsantrag an die Ausschussmitglieder:
Das Bezirksamt wird beauftragt, eine/n Kinder- und Jugendbeauftragte/n zu berufen.
Anschließend fasst sie die Diskussion der letzten Sitzung des Haushaltsausschusses kurz zusammen.
Bezv. Höhne bringt zum Ausdruck, dass die Fraktion der GAL den Änderungsantrag unterstützt.
Auf die Bitte des Bezv. A. Meißner eingehend, gibt Bezv. Dr. Lange eine kurze Erläuterung zum Punkt 2 des Änderungsantrages. Vor dem Hintergrund der derzeit bestehenden Verhandlungen der Bezirke mit der Senatsebene zum Thema Personalfortschreibung möchte die Fraktion der SPD keine neue Stelle im Haushaltsplan schaffen, sondern aus den vorhandenen Mitteln/Stellen jemanden finden, der die Aufgaben des Kinder- und Jugendbeauftragten wahrnimmt.
BzBm Kleebank erklärt, die Bewertung einer Stelle kann nicht per BVV-Beschluss festgelegt werden, sondern sie ist das Ergebnis der Tätigkeitsmerkmale und des Anforderungsprofils. Dafür gibt es einschlägige Vorschriften. Aus diesem Grund kann derzeit nicht gesagt werden, welche Eingruppierung für diese Stelle zum Tragen kommen würde. Er sieht den Handlungsauftrag für das Bezirksamt in der Prüfung, ob es diese Aufgabe bereits gibt. Sollte dies der Fall sein, ist sie im Geschäftsverteilungsplan des Bezirkes verortet. Der Änderungsantrag wird so verstanden, dass es keinen Stellenaufwuchs geben soll, sondern eine Umwidmung/Umstrukturierung einer bestimmten vorhandenen Stelle.
Bezv. Paolini regt an, eine konkretere Formulierung des Antrages zu wählen, um deutlich darzustellen, dass keine zusätzliche Stelle geschaffen werden soll.
Die Mitglieder des Ausschusses kommen einstimmig überein, der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses, Bezv. Mross, Rederecht zu erteilen.
Bezv. Mross begründet nochmals den Antrag und erläutert die Intention des Jugendhilfeausschusses.
Bezv. A. Meißner schlägt vor, den Antrag extrem zu verkürzen, da die Unterpunkte eher Fragen anstelle von Antworten aufwerfen. Er verliest folgenden Änderungsantrag der Fraktion der CDU:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Stelle eines Kinder- und Jugendbeauftragten zu schaffen.
Die Vorsitzende - Bezv. Dr. Lange - trägt die Änderungsvorschläge des Bezv. Paolini sowie der Bezv. Höhne vor.
Aus Sicht der Bezv. Höhne ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU der weitestgehende, negiert aber die Absichten des Jugendhilfeausschusses, die aus der fachlichen Stellungnahme hervorgehen. Sie begründet den Änderungsantrag der Fraktion der GAL.
Bezv. Dr. Lange stellt fest, dass es sich bei dem Antrag der Fraktion der GAL um den weitestgehenden handelt und verliest diesen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, eine/n Kinder- und Jugendbeauftragte/n zu berufen.
Bezv. A. Meißner zieht den Änderungsantrag der Fraktion der CDU zurück und spricht sich für die Annahme der von der Fraktion der GAL geänderten Fassung aus.
Der Ausschuss kommt einstimmig überein, dem Änderungsantrag der Fraktion der GAL zuzustimmen und der BVV die entsprechende Beschlussempfehlung vorzulegen. Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
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