Auszug - 2016-0028 Gefahrenbereich Sakrower Landstraße, Parnemannweg
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Frau Uebelgünne erläutert, dass es sich in diesem Bereich um eine 30-km-Zone handelt. Insofern wäre es die Überwachungsaufgabe der Polizei, weil es den fließenden Verkehr betrifft. Es gibt keinen befestigten Gehweg an den Seiten, sondern nur unbefestigte Seitenflächen, die wichtig sind, um das Regenwasser abzuführen. Auch das gehört zur Verkehrssicherungspflicht. Hätte der Parnemannweg eine rohrgebundene Entwässerung, dann könnte man die Seitenflächen für eine Gehwegerrichtung nutzen und es wäre eine gesamte Neuaufteilung des Straßenraumes möglich. Dies gehört zu dem Thema Erschließungskonzept Entwässerung südlich der Heerstraße.
Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Stellungnahme zur Kenntnis. Beschluss:
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