Auszug - Bebauungsplan VIII-354 für das Gelände zwischen der Landesgrenze zu Brandenburg, dem Seegefelder Weg, der Hamburger Straße und dem Grundstück Hamburger Straße 23 sowie Abschnitte des Seegefelder Weges und der Hamburger Straße im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken - Information über das Ergebnis der Auswertung der dritten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 3 BauGB  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 02.06.2015 Status: öffentlich
Zeit: 16:05 - 17:48 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

 

Herr Marten verweist auf die den Mitgliedern mit der Einladung zugegangene Check-Liste und erläutert die darin angegebenen drei Bedenken.

 

?      Das Umwelt- und Naturschutzamt stellt fest, dass die Bedarfszahlen eine Unterversorgung mit Kinderspielplätzen in dem Gebiet belegen. Insofern soll in der öffentlichen Parkanlage, die an der Landesgrenze geplant ist, ein Spielplatz errichtet werden.
Da es keine Planung gibt, kann dieser Spielplatz nicht verortet werden.
Der Anregung wird in der Form Rechnung getragen, indem der Nutzungszweck "öffentliche, naturnahe Parkanlage" um den Zusatz "mit Kinderspielplatz" erweitert wird.

Um diesen im nördlichen Bereich liegenden Spielplatz erreichen zu können, wird eine Verlängerung der internen Erschließung in dem Wohngebiet gefordert. Es existiert bereits ein Fußweg, der auch von den Fahrzeugen des Umwelt- und Naturschutzamtes genutzt werden soll. Das heißt, der Bedarfsträger soll ein entsprechendes Recht bekommen.
Diesem Wunsch des Fachamtes wird gefolgt.
 

?      Der zweite Punkt bezieht sich auf den Lärmschutz.
Nach Auswertung des Lärmschutzgutachtens kommt der Fachbereich Umwelt zu dem Ergebnis, dass die textliche Festsetzung, die begleitend vorgesehen ist (Sicherung gewisser Innenraumpegel), auf das gesamte Plangebiet übertragen werden muss.
Dies soll durch eine zusätzliche Festsetzung begleitet werden, in der die Errichtung von mindestens einem Aufenthaltsraum zur lärmabgewandten Seite sichergestellt wird.

Hinzu kommt eine dritte Regelung. Die DIN 4109 - Schallschutz im Städtebau - sieht Lärmpegelbereiche vor. Bis zum Bereich 3 müssen keine besonderen Regelungen vorgesehen werden, da durch die Energieeinsparverordnung entsprechende Dämmwerte vorgegeben sind. Am Seegefelder Weg wird jedoch der Pegelbereich 4 erreicht. Gemäß Rechtsprechung bedeutet das, wenn es sich nicht aus den normalen Regelungsbereichen ergibt, müssen im Bebauungsplan auch für den Außenbereich Festsetzungen getroffen werden.
Das heißt, es gibt eine zusätzliche textliche Festsetzung, die regelt, dass die Außenbeiteile im vorderen Bereich (vordere Baufelder) ein spezielles Luftschalldämmmaß einhalten müssen.
 

?      Das Tiefbauamt bemängelt das Fehlen eines Gehweges auf der westlichen Seite der Hamburger Straße. Dort befinden sich Entwässerungsmulden. Bei Entstehung eines Wohngebietes müsste neben die Mulden ein Gehweg angelegt werden. Dies wäre bebauungsplanrechtssicher zu transportieren.
Der Investor verfolgt jedoch ein anderes Konzept. Er bevorzugt eine provisorische Verrohrung und das Zuschütten der Mulden. Dies wird nicht durchsetzungsfähig sein.
An einer Lösung des Problems wird gearbeitet.

 

BzStR Röding und Herr Marten beantworten die Nachfragen der Bezv. Harju und Bayer.

 

Der Ausschuss nimmt die Information zustimmend zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-Plan VIII-354 (164 KB)    

 
 

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