Auszug - Gemeinsame Kriterien und Standards für die Förderung der freien und öffentlichen Jugendhilfe in Spandau  

 
 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 26.05.2015 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:07 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

 

Die Vorsitzende erläutert die Bitte aus einem der vergangenen Ausschüsse, ihr Änderungswünsche und Anregungen für die Förderkriterien zuzumailen. Bezv. Höhne kam dieser Bitte nach und die Wünsche sind in die gemeinsamen Kriterien eingeflossen.

 

Am vergangenen Mittwoch war die Vorsitzende in der Sitzung des Landesjugendhilfeausschuss und hat die Gelegenheit genutzt, diese Thematik anzusprechen. Der JHA Spandau war sich einig darüber, dass Spandau zwar Vorreiter sein kann, jedoch dauerhaft nicht allein mit diesem Vorstoß bleiben darf zu sagen, dass nur gefördert wird, wenn die Mitarbeiter auch analog des Tarifvertrages bezahlt werden. Die Vorsitzende hat die Überarbeitung der Förderkriterien in Spandau im LJHA vorgetragen. Die beiden Personen, die sich dort dazu geäußert haben, rieten dringend davon ab, dies in die Kriterien aufzunehmen, weil es der Bezirk unter Umständen bei der Kosten- und Leistungsrechnung nicht auffangen kann.

 

Die Vorsitzende denkt, es ist richtig, dies in die Kriterien zu schreiben und es ist nicht zu verstehen, warum Mitarbeiter, die gute Arbeit leisten, nicht auch gutes Geld bekommen sollen. Sie möchte es weiterhin in die Förderkriterien aufnehmen, schlägt jedoch vor, sich in diesem Zusammenhang eine Überschlagsrechnung, die das Jugendamt liefern müsste, anzusehen, bevor die Kriterien beschlossen werden. Die Mitglieder des JHA sollten damit eine Hausnummer erhalten, über welchen Betrag gesprochen wird. Es wäre wichtig zu wissen, was im laufenden Jahr 2015 ausgegeben worden wäre, wenn sich alle schon jetzt an diese Richtlinie gehalten hätten.

 

BzStR Hanke erklärt, dass für so eine Aufstellung alle Träger angeschrieben werden müssten bezüglich der gezahlten Personalgehälter und was der Tarif wäre auf die unterschiedlichen Angebotsstunden.

 

Herr Sablotny erläutert die Probleme, die damit in Verbindung stehen bezüglich künftiger Finanzierungen und die unterschiedlichen Tarifvereinbarungen, nach denen die freien Träger ihr Personal einordnen. Zusätzlich macht Herr Sablotny darauf aufmerksam, dass die Aufstellung einer Rechnung dergestalt einen großen Aufwand für die Abteilung Jugend darstellt.

 

In einer Diskussion werden folgende Punkte angesprochen:

 

- Bezv. Höhne beschreibt die Problematik in den vergangenen Haushaltsjahren und den Sparmaßnahmen sowie den Folgekosten. Es ist notwendig, dass die Bezirke einen neuen Weg einschlagen. Die Not der Träger wird immer größer und es ist fraglich, wie lange man noch Beschäftigte findet, die freiwillig bereit sind, mit einem hohen Engagement mit Jahresverträgen arbeiten.

 

- BzStR Hanke schlägt vor, die Träger anzuschreiben mit der Bitte, die Angebotsstunden nur nach deren Tarif im Jugendamt einzureichen, um festzustellen, welche Deckungslücke besteht.

 

- Frau Goldschmidt-Ahlgrimm hält es für richtig, am Prinzip festzuhalten. Alle wissen, dass hinter der Vergabe der Mittel an freie Träger letztendlich Tätige stehen . Es sind nicht nur Sachmittel, sondern es geht natürlich um Menschen.

 

- Herr Sablotny führt aus, dass er den Vorschlag des Stadtrates für realisierbar hält. Die Träger könnten angeschrieben werden mit der Bitte um Mitteilung, welchen Personalkostenmehrbedarf sie in ihren Projekten hätten, wenn sie eine entweder ihren eigenen Tarifen oder dem TV-L Berlin entsprechende Finanzierung für ihre Mitarbeiter vornehmen sollten. Mit der Rückmeldung hätte man einen bezifferten Mehrbedarf gegenüber den Zuwendungsanträgen.

 

- Bezv. Höhne fragt nach den Kontrollen. Es macht wenig Sinn, wenn man einen Finanzierungsplan einreichen und einen Nachweis erbringen muss, bevor die nächste Rate zur Verfügung gestellt wird, wenn dieser Nachweis keine Grundlage für irgendwelche Entscheidungen sein sollt. Hier sollte darauf geachtet werden, welche Qualifikation von den Trägern erwartet und welche bezahlt wird. Hier gibt es eine große Differenz und diese Deckungslücke kann man sehr schnell erkennen.

 

- Herr Sablotny erklärt, das Bezirksamt kontrolliert grundsätzlich bei Zuwendungsanträgen, ob die Träger ihre Mitarbeiter besser stellen als im Land Berlin. Insbesondere wenn es um Personal zur Unterstützung geht, wird nicht mit der Eingruppierung von Sozialarbeitern im öffentlichen Dienst verglichen, sondern mit der Eingruppierung, die diese Kräfte im öffentlichen Dienst hätten.

Wenn es für erforderlich gehalten wird, dass das BA Vorgaben für die Qualifikation von Mitarbeitern in Projekten macht, dann wird dies im Rahmen der Zuwendungsbescheide gemacht. Es ist keine Schwierigkeit, um Rahmen der Zuwendungsbescheide festzuhalten, dass ausschließlich Sozialarbeiter oder Erzieher bestimmte Stellen besetzen dürfen. Es bedeutet dann allerdings auch, dass die Träger unter Umständen Mitarbeiter, die sie schon lange in ihren Projekten haben, die diese Qualifikation jedoch nicht besitzen, dann nicht dafür einsetzen dürfen oder nur mit einer besonderen Genehmigung des Jugendamtes einsetzen können. Wenn das Jugendamt Verwendungsnachweise erhält, wird überprüft, ob die Vorgaben des Amtes eingehalten wurden und ob der Projektzweck durch den Träger entsprechend durchgeführt wurde.

 

Die Vorsitzende stellt fest, dass die Mitglieder des JHA einstimmig überein kommen, die Abstimmung der Förderkriterien zu vertagen, um nochmals darüber nachzudenken, welche Formulierungen gewählt werden können.


 
 

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