Auszug - Wichernkrankenhaus im Ev. Johannesstift
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Herr Wardenga (Patientenfürsprecher) und Frau Pfennig (Verwaltungsleiterin) beantworten die Nachfragen der Bezv. Müller, Höhne und Samhat sowie des Herrn Trautmann.
Herr Welzel ergänzt zum Thema Betreuung, dass jeder Mensch, für den eine Betreuung angeregt werden soll, ein Schreiben bekommen muss, in dem ihm das mitgeteilt wird. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
BzStR Bewig weist zum Thema Patientenrechte daraufhin, dass den Patientenfürsprechern die Broschüre "Information zur Patientenunterstützung und Patientenrechte" vorliegt und in den Krankenhäusern ausliegt. |
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Bezirksamt Spandau
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