Auszug - Verschiedenes
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Auf die Nachfrage der Bezv. Harju, ob es für Grundstücke (z. B. das Gebiet hinter den Arcaden), die lange Brach lagen und für die Baugenehmigungen vorliegen, irgendeine Form der Überprüfung durch das Bezirksamt in Bezug auf dort Entwickeltes und Angesiedeltes (z. B. Zauneidechsen) und der Umgang damit gibt, antwortet BzStR Röding, dass es auf dem erwähnten Gebiet eine Teilbaugenehmigung für das Fällen der Bäume gibt, aber keine abschließende Baugenehmigung. Die artenschutzrechtlichen Themen werden bei Baugenehmigungen mit einbezogen und im Rahmen einer Umsetzung berücksichtigt.
Es bestehen Auflagen Schutzzäune zu setzen, die die Bereiche in unterschiedlicher Qualität abgrenzen. Dabei gibt es die Möglichkeit begleitet zu beobachten, ob dort überhaupt Zauneidechsen und in welchen Bereichen, vorkommen. Danach wird eine artenschutzrechtliche Begutachtung durchgeführt und ein Monitoring erstellt. Daraus werden die einzelnen Maßnahmen abgeleitet. Wenn es Bestand auf der potenziellen Baufläche geben sollte, dann muss entsprechend nach den gesetzlichen Regelungen damit umgegangen werden. |
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Bezirksamt Spandau
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