Auszug - Kostenübernahme für eingeleitete Maßnahmen nach dem KJHG bei Umzügen innerhalb Berlins (Antrag der Fraktion der GAL vom 17.02.2014) - überwiesen in der 29. BVV am 26.02.2014 unter Mitberatung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung
TOP: Ö 6.2
Gremium: Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung Beschlussart: überwiesen
Datum: Do, 05.03.2015 Status: öffentlich
Zeit: 16:40 - 18:55 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0973/XIX Kostenübernahme für eingeleitete Maßnahmen nach dem KJHG bei Umzügen innerhalb Berlins
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALGAL
Verfasser:H ö h n e 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll

 

BzBm Kleebank hält das Anliegen für vollkommen berechtigt. Jedoch ist der Weg, der im Antrag aufgezeigt wird, aus Sicht des Bezirksamtes nicht geeignet.

Er erläutert, dass er sich bereits im Dezember 2014 mit einem Schreiben an den Staatssekretär für Finanzen gewendet hat mit dem Hinweis auf entsprechende Wanderungsbewegung und dem Bestreben, hierfür für das Jahr 2014 in einer Basiskorrektur einen Ausgleich zu erhalten.

Das Zahlenmaterial, welches derzeit nur für die Jahre 2012 und 2013 vorliegt, weist nicht auf eine Benachteiligung des Bezirkes Spandau in einer Millionengrößenordnung hin.

 

BzBm Kleebank trägt auszugsweise das Ergebnis der Prüfung für 2013 vor.

Im Ergebnis wurden vom Bezirk Spandau 29 HzE-Fälle von anderen Jugendämtern übernommen. Von diesen 29 Fällen stammten 8 aus anderen Bundesländern; das heißt, lediglich 21 aus anderen Berliner Bezirken. Von den 29 Fällen waren 11 Vollzeitpflegen und 11 stationäre Hilfen in Heimen.

Im Gegenzug wurden insgesamt 14 HzE-Fälle an andere Jugendämter abgegeben. Davon waren 9 stationäre Hilfen in Heimen und 3 Vollzeitpflegen.

Daraus wird ein Saldo berechnet. In der Berechnung zeigte sich, dass die zusätzlichen Mengen Einfluss auf die Basiskorrektur hatten. Dadurch hat sich die finanzielle Mehrbelastung nach der Basiskorrektur (Ergebnis für das Jahr 2013) auf ca. 150.000,- ? reduziert. Diese Summe entspricht ca. 0,4 % der HzE-Gesamtausgaben.

 

BzBm Kleebank berichtet, dass er versucht hat, einen Ausgleich eines Teiles dieser Mehrbelastung auf dem Wege der Basiskorrektur zu erreichen. Ein Ergebnis steht noch aus.

Das wäre aus seiner Sicht auch vollkommen ausreichend.

 

Der Antrag der hier vorliegt, legt aber nahe, das relativ komplizierte und eingeübte HzE-Zuweisungssystem komplett neu zu verhandeln. Das ist aus seiner Sicht unangemessen und würde im Land Berlin vermutlich auf keinerlei Gegenliebe stoßen.

 

Zusammenfassend bringt BzBm Kleebank zum Ausdruck, dass er davon abrät, diesen Inhalt des Antrages zu beschließen. Nach Auffassung des Bezirksamtes brächte er keine wesentlichen Vorteile und würde die Position des Bezirkes im Land Berlin nicht verbessern.

 

Bezv. Höhne führt aus, der Antrag hat zwei inhaltliche Schemen. Zum einen wurde im Jugendhilfeausschuss über einen längeren Zeitraum immer wieder vorgetragen, wie groß das Defizit im Bereich Hilfen zur Erziehung aufgrund der Umzüge ist. Erst nachdem der Antrag eingebracht wurde, erfolgte die Aussage, dass es sich in der Bilanz um rd. 200.000,- ? und nicht um einen Millionenbetrag handelt. Das ist der fiskalische Aspekt.

Bezüglich des inhaltlichen Gesichtspunktes sollte der Jugendhilfeausschuss eine erneute Mitberatung unter Berücksichtigung der von BzBm Kleebank vorgetragenen Stellungnahme des Bezirksamtes durchführen.

Aus diesem Grund beantragt Bezv. Höhne die Rücküberweisung des Antrages in den Jugendhilfeausschuss.

 

Die Mitglieder des Ausschusses kommen einstimmig überein, der vorgeschlagenen Rücküberweisung zuzustimmen.


 
 

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