Auszug - Bebauungsplan VIII-402 für das Gelände zwischen Hauptstraße, der östlichen Grenze des Grundstücks Hauptstraße 1, dem Bullengraben und Nennhauser Damm im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken - Information über das Ergebnis der Beteiligung der Behördenund sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
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Herr Marten gibt an, nicht nur über die Trägerbeteiligung zu berichten, sondern auch über eine vorgelagerte Extrabeteiligung.
Im Rahmen der Auswertung der Trägerbeteiligung von 2011 wurde festgestellt, dass diese keine Äußerungen zum Immissionsschutz enthält. Aus diesem Grund wurde eine entsprechende so genannte Zwischenbeteiligung durchgeführt, die Bestandteil der Trägerbeteiligung von 2014 war. Die Beteiligungen wurden vom 18.11. bis 20.12.2014 durchgeführt. Von den 30 beteiligten Behörden haben 17 eine Rückmeldung gegeben, deren Inhalte überwiegend nicht planungsrelevant sind.
Zum Immissionsschutz werden passive Maßnahmen eingesetzt. Der Forderung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Einsatz von aktiven Maßnahmen, wird nicht gefolgt.
Ein Hinweis richtete sich darauf, dass der Bebauungsplan nicht das Wasserschutzgebiet oder Teile dessen beinhaltet. Dies muss in der Begründung geändert werden.
Die IHK erklärte sich mit einer Zaunhöhe von 1,40 m nicht einverstanden. Hier ist die textliche Festsetzung "darf nicht höher als 1,40 m sein" falsch verstanden worden. Die Zäune müssen nicht diese Höhe haben, sondern dürfen nicht höher sein. Somit findet dieser Einwand keine Berücksichtigung in der Planung.
Nach der Beantwortung der Nachfragen der Bezv. Bayer und Harju durch Herrn Marten nimmt der Ausschuss die Information zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis:
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