Auszug - Bebauungsplan 5-93 für das Grundstück Grundbuch von Kladow Blatt 5152 (nördlich vom Kladower Damm 300) im Bezirk Spandau, Ortsteil Kladow - Information über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
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Herr Marten berichtet. Die Beteiligung fand vom 05.11. bis 08.12.2014 statt. Von den 30 beteiligten Stellen haben sich 18 rückgeäußert. Im Wesentlichen handelte es sich um Hinweise, die planungsrechtlich nicht tragend sind. Die Bedenken des Umwelt- und Naturschutzamtes waren grundsätzlicher Natur und finden keine Beachtung in der Planung, da der Flächennutzungsplan Wohnbauland, Stufe W 4, vorsieht und die im Landschaftsprogramm enthaltenen Kriterien unter Absprache mit dem Fachamt berücksichtigt wurden.
Ein kritischer Punkt ist der Immissionsschutz. Dessen Belange passen nicht in jedem Fall zu den stadtplanerischen Interessen. Das Umweltamt weist darauf hin, dass aktive Maßnahmen als erste zu prüfen sind. Der Lärmschutzgutachter hat vorgeschlagen, die Höhe der Lärmschutzwand auf 2,50 m festzulegen. Dadurch sind die oberen Stockwerke jedoch nicht lärmgeschützt. Zudem wird bei dieser Höhe lediglich der direkte Schall vom Kladower Damm abgehalten, aber nicht der seitliche Eintrag. Demnach müsste die Lärmschutzwand um einiges höher und auch länger gebaut werden. Dagegen steht der städtebauliche Belang, da der Übergang zur Feldflur gestaltet werden soll und man die dort wohnenden Menschen nicht einmauern will. Aus diesem Grund werden passive Maßnahmen zum Immissionsschutz benötigt, die bereits mit dem Gutachter abgestimmt wurden. Der Einbau von Lüftern wird in die textliche Festsetzung aufgenommen.
BzStR Röding und Herr Marten beantworten die Detailfragen der Bezv. Bayer und Harju sowie des Herrn Apitius.
Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Information zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis:
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