Auszug - Mitteilungen des Bezirksamtes
BzStR Machulik teilt mit:
Der Bezirk Spandau ist Spitzenreiter bei der Bearbeitung der Wohnberechtigungsscheine. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 2 Wochen. Wohngeldanträge werden durchschnittlich innerhalb von 6 Wochen bearbeitet. Damit liegt der Bezirk berlinweit auf Platz 3.
Hinsichtlich des Zweckentfremdungsverbotes gibt es in Spandau keine Veränderungen. Die ermittelten Zahlen stagnieren. Das Problem der Ferienwohnungen kann als gering eingeschätzt werden.
Bezv. Kessling regt an, diese positiven Informationen in einer gemeinsamen Presseerklärung an die Spandauer Bevölkerung weiterzugeben.
In Beantwortung der Nachfrage des Bezv. Bayer führt BzStR Machulik aus, mit dem Stand vom 31.01.2015 liegen für Spandau insgesamt 116 Anzeigen zu Ferienwohnungen - Verstoß gegen § 2 Abs. 2 Nr. 1 Zweckentfremdungsverbotsgesetz - vor. |
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