Auszug - Mitteilungen des Bezirksamtes  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 5
Gremium: Bauen und Verkehr Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 20.01.2015 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 16:54 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

 

Herr Hübner teilt u. a. mit:

 

a) Zum Thema Radwegbenutzungspflicht gab es eine Klage eines betroffenen Bürgers zur Radwegbenutzungspflicht im Altstädter Ring zwischen Seegefelder Straße und Falkenseer Platz. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Aufrechterhaltung der Radwegbenutzungspflicht aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und des dichten Busverkehrs bestätigt. Die Auffassung der VLB, dass die Radfahrer nicht auf der Radspur fahren können, wird hier geteilt.

Im gleichen Verfahren hat das Gericht jedoch auch entschieden, dass die Radwegbenutzungspflicht in der Neuendorfer Straße und im Falkenseer Damm zügig aufgehoben werden muss und es werden dort leichte bauliche Maßnahmen vorgenommen. Kurz vor dem Falkenseer Platz werden die Radfahrer auf den Radweg daneben geführt, weil im Falkenseer Platz die Benutzungspflicht wie gehabt bleibt. Auch hinter dem Falkenseer Platz, wenn man die Neuendorfer Straße Richtung Norden oder den Falkenseer Damm Richtung Westen, wird die Benutzungspflicht aufgehoben.

 

BzStR Röding teilt u. a. mit:

 

b) Es gab von einem interessierten Bürger eine Bitte bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die über die Senatsverwaltung nun wieder das Bezirksamt erreicht hat, weil die Zuständigkeit beim Straßenbaulastträger liegen soll. Der Bürger hat festgestellt: Die Gehwegbreite neben dem Treppenaufgang von der U-Bahn an der Bushaltestelle Rathaus Spandau an der engsten Stelle nur 86 cm beträgt. Er kommt daher zu der Schlussfolgerung, dass die wettergeschützte Sitzreihe an der Begrenzungsmauer abzubauen ist und wieder eine Gehwegbreite von 2 m herzustellen.

Dies hält das Bezirksamt für komplett abwegig, weil es die Situation nicht verbessern würde. Der Gehweg ist ohnehin in den Spitzenzeiten nicht wie ein normaler Gehweg, wie auch beim Radweg, zu frequentieren ist, weil man immer Rücksicht nehmen muss. Es gibt so einen hohen Mangel an Sitzgelegenheiten, dass diese nicht zurückgebaut werden. Hierfür wird keine Notwendigkeit vom Bezirksamt gesehen.

 

c) Auf der Gatower Straße zwischen Emil-Basdeck-Straße und Haveldüne wird Tempo 30 durch den Straßenbaulastträger vorgesehen. Da die Straße trotz der zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Schlaglochsanierungsprogramm bisher nicht saniert werden konnte, gibt es erhebliche Probleme mit Schlaglöchern, so dass aufgrund des Straßenzustandes eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h notwendig ist, um weiteren Schaden abzuwenden. Ähnliches trifft auch für den Kladower Damm zwischen Runebergweg und Neukladower Allee zu, nur dass dieser Abschnitt nicht im Schlaglochsanierungsprogramm war.

Die Mittel des Schlaglochsanierungsprogramms für Spandau, die in 2013 und 2014 nicht ausgegeben werden konnten, wurden in das Jahr 2015 übertragen, allerdings letztmalig, und die Situation wird nicht besser. Die für Spandau rund 650.000 Euro aus 2014 sowie zusätzlich 180.000 Euro aus der bezirklichen Straßenunterhaltung müssen in 2015 umgesetzt werden.

 

d) Auf Bitte des BzStR Röding wird in der nächsten Sitzung auf der Tagesordnung die Verwendung der bezirklichen Mittel für 2015 sowie Schlaglochsanierungsprogramm gesetzt.

 

e) Die Meldung der Bauanträge und Vorbescheide für größere gewerbliche Bauvorhaben und größere Wohnbauten für die Zeit vom 01.11. bis 31.12.2014 wird an die Fraktionen und das BVV-Büro mit je einem Exemplar verteilt.

 

BzStR Röding und Herr Spiza beantworten die Fragen der Bezv. Harju zur Bewertung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 bzw. Tempo 10 km/h und Schiller bezüglich einer Baustelle im Kladower Damm nach Einzelheiten.


 
 

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