Auszug - Prioritäten bei Bebauungsplänen (Vorlage - zur Kenntnisnahme - (Schlussbericht) vom 31.10.2013) - überwiesen in der 26. BVV am 27.11.2013 auf Antrag der Fraktionen der SPD und GAL   

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 07.10.2014 Status: öffentlich
Zeit: 16:05 - 17:30 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0641/XIX Prioritäten bei Bebauungsplänen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
 
Wortprotokoll

 

Bezv. Domer beantragt im Namen der Fraktion der SPD, die Vorlage - zur Kenntnisnahme - als Zwischenbericht anzusehen. Dies wird vor allem deswegen für erforderlich gehalten, da sich die Vorlage lediglich auf § 1 Abs. 2 BauGB bezieht. Die Abs. 5 und 6 des § 1 BauGB wurden nicht berücksichtigt. Diese spiegeln jedoch den Antrag der Fraktion der SPD im Wesentlichen wieder, da sie u. a. soziale, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Wohnbedürfnisse der Bevölkerung sowie Schaffung und Erhaltung stabiler sozialer Wohnungsstrukturen zum Inhalt haben.

 

Im Namen der Fraktion der GAL spricht sich Bezv. Harju ebenfalls für die Wertung als Zwischenbericht aus.

 

BzStR Röding erklärt, die Bauleitplanung ist nicht das geeignete Instrument zur Umsetzung der Anliegen in Bezug auf die Absätze 5 und 6 des § 1 BauGB. Des Weiteren berichtet er von einer Veranstaltung des Bundes Deutscher Architekten (BDA) zum Thema "Qualität und Quantität im Wohnungsbau". Dort hat sich eine öffentliche Wohnungsbaugesellschaft vorgestellt, die sich im Neubaubündnis mit dem Senat verpflichtet hat, in den nächsten Jahren 3.000 Wohneinheiten zu bauen. Diese sollen folgende Kriterien erfüllen:

 

-          gestalterische Qualität

-          ökologische Bauweise (bestenfalls Energie-Plus-Häuser)

-          vollständige Barrierefreiheit

-          flexible Grundrisse, die ein lebenslanges Bewohnen ermöglichen

-          Mietkosten max. 6,50 ? pro Quadratmeter (netto, kalt)

 

Es stellt sich die Frage, ob man in jedem Bauvorhaben und in jedem Quartier alle wichtigen Merkmale realisieren kann.

 

In Beantwortung der Nachfrage der Bezv. Harju erläutert BzStR Röding, dass eine öffentliche Wohnungsbaugesellschaft kein Minus erwirtschaften darf.

Der Stadtrat verdeutlicht dies an einem Beispiel: Ein Drittel der neu gebauten Wohnungen soll für 6,50 ? vermietet werden. Die Baukosten liegen bei 10,00 ?. Das bedeutet für die Wohnungsbaugesellschaft, dass sie über die Mieten für die anderen zwei Drittel der Wohnungen dieses eine Drittel subventionieren muss.

Es ist jedoch fraglich, ob sich für die zwei Drittel der Wohnungen überhaupt Mieter finden lassen.

 

Bezv. Christ bringt zum Ausdruck, die Fraktion der CDU ist gegen eine Umbewertung der Vorlage.

 

Die Mitglieder des Ausschusses kommen bei 6 Gegenstimmen (4 Bezv. der Fraktion der CDU, 2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der CDU) und einer Enthaltung (Bezv. der Fraktion Piraten) überein, der BVV folgende Beschlussempfehlung vorzulegen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Vorlage - zur Kenntnisnahme - vom 31.10.2013 ist als 1. Zwischenbericht anzusehen.


 
 

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