Auszug - Anwendung des anonymisierten Bewerbungsverfahrens (Gem. Antrag der Fraktionen der GAL und SPD vom 12.05.2014) - überwiesen in der 31. BVV am 21.05.2014 - vertagt in der 38. Sitzung am 04.09.2014  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung
TOP: Ö 5.3
Gremium: Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 02.10.2014 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 17:15 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
1090/XIX Anwendung des anonymisierten Bewerbungsverfahrens
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GAL/SPDBzBm Kleebank
Verfasser:BzBm Kleebank 
Drucksache-Art:Gemeinsamer AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
 
Wortprotokoll

 

Bezv. Höhne trägt folgenden Änderungsantrag vor:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, grundsätzlich bei allen Stellenausschreibungen das anonymisierte Bewerbungsverfahren anzuwenden.

 

Bezv. A. Meißner bezieht sich auf die Diskussion in der letzten Sitzung dieses Ausschusses. Er spricht sich erneut dafür aus, erst nach Vorlage der Ergebnisse aus den Modellprojekten eine Entscheidung zu treffen.

 

Im Namen der Fraktion der SPD votiert Bezv. Ziesak gegen den Änderungsantrag der Fraktion der GAL.

 

BzBm Kleebank teilt mit, in einer Drucksache des Abgeordnetenhauses vom 13.08.2014 wird ein Zwischenbericht zum Pilotverfahren abgegeben. In diesem Bericht wird betont, dass ein solches Projekt sehr gründlich vorbereitet und durchgeführt werden muss. Die abschließenden Ergebnisse werden keine streng wissenschaftliche Auswertung enthalten. Vielmehr werden sie darüber Auskunft geben können, welche Rahmenbedingungen erforderlich sind, um ein solches Verfahren erfolgreich einsetzen zu können. Ziel des Verfahrens soll eine erfolgreiche Personalentwicklung und in besonderer Weise die interkulturelle Öffnung der Berliner Verwaltung sein.

BzBm Kleebank schließt sich den Ausführungen des Bezv. A. Meißner an und plädiert ebenfalls dazu, die Ergebnisse des Pilotprojektes abzuwarten.

 

Bezv. Höhne begründet erneut die Wichtigkeit des Antrages.

 

BzBm Kleebank bringt zum Ausdruck, dass seitens des Bezirksamtes kein besonderer Handlungsbedarf zur Anwendung des anonymisierten Bewerbungsverfahrens gesehen wird. Zur Verdeutlichung benennt er einige Zahlen. Im Zeitraum von 2 Jahren wurden bei allen Auswahlverfahren insgesamt 67 % der Stellen mit Frauen besetzt. Bei den Amts- und Fachbereichsleitungen beträgt der Frauenanteil derzeit über 60 %, bei den Gruppenleitungen 64,3 %. Dies entspricht dem Frauenanteil der gesamten Bezirksverwaltung. Der Anteil der Beschäftigten mit anerkannter Schwerbehinderung liegt bei 12,5 %. Das ist deutlich über der gesetzlich verpflichtenden Quote.

Zum Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund kann keine klare Angabe gemacht werden, da dieser Sachverhalt bisher nicht erfasst wird. Die geschätzte Quote liegt bei den Auszubildenden zu Verwaltungsfachangestellten bei 39 %.

 

Bezv. Ziesak beantragt die Vertagung des Antrages, da die Fraktion der SPD aufgrund des vorgelegten Änderungsantrages erneut Besprechungsbedarf hat.

 

Die Abstimmung über die Vertagung verläuft mit folgendem Ergebnis:

 

für:              6 Stimmen              (4 Bezv. der Fraktion der SPD,

                            2 Bezv. der Fraktion der GAL),

 

gegen:              0

 

Enthaltungen:              2 Stimmen              (1 Bezv. der Fraktion der CDU,

              1 Bezv. der Fraktion Piraten)

 

Drei Bezirksverordnete der Fraktion der CDU beteiligen sich nicht an der Abstimmung.

 

Aufgrund dieses Ergebnisses ist die Vertagung des Antrages beschlossen.


 
 

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