Auszug - Beschulung von Asylbewerberkindern
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Zu den Fragen der Bezv. Bayer und Müller teilt BzStR Hanke mit, dass es keinen neuen Sachstand gibt und auch kein Zahlenmaterial über die zurzeit beschulten Kinder vorliegt. Er betont erneut in Beantwortung der Nachfrage des Bezv. Bröckl, dass auch Asylbewerberkinder der Schulpflicht unterliegen und diese auch beschult werden, sobald die Voraussetzungen dafür gegeben sind. |
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