Auszug - Mitteilungen des Bezirksamtes  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
TOP: Ö 4
Gremium: Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 05.03.2014 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 19:05 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

BzStR Bewig teilt mit

 

BzStR Bewig teilt mit, dass es in der Einrichtung im Waldschluchtpfad einige Fälle von Windpocken gab. Durch das Gesundheitsamt wurden entsprechende Maßnahmen und ein Aufnahmestopp veranlasst.

 

Auf die Nachfrage des Bezv. Paolini, ob es in diesem Zusammenhang an Spandauer Schulen Vorkommnisse von Windpocken, Röteln oder anderen meldepflichtigen Krankheiten zurzeit gibt, antwortet Frau Dipl.-Med. Widders, dass seit November 2013 Windpocken in 67 Fällen aufgetreten sind. Davon sind 18 Fälle aus dem Waldschluchtpfad. Aus den Einrichtungen der Motardstraße, Askanierring und Staakener Straße wurden keine Fälle gemeldet. Von den 67 Windpockenerkrankungen sind 80 % Kinder betroffen. Etwa 50 % kommen aus Gatow/Kladow.

In den Einrichtungen wurden Aushänge in englischer und deutscher Sprache, die sofort übersetzt wurden, ausgegeben.

 

Auf die erneute Nachfrage des Bezv. Paolini, ob die Hand-Fuß-Mund-Krankheit meldepflichtig ist und ob wieder gesunde Kinder Atteste in der Schule vorweisen müssen, antwortet Frau Dipl.-Med. Widders, dass grundsätzlich eine Meldepflicht für Gemeinschaftseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz besteht, wenn zwei oder mehr Fälle der gleichen Erkrankung auftreten.

Die Meldungen der Windpocken sind Einzelfallmeldungen gewesen, so dass kein Anlass bestand bestimmte Schulen aufzufordern.

Zur Hand-Fuß-Mund-Krankheit, die ebenso meldepflichtig ist, liegen keine aktuellen Meldungen vor.

Die Ärzte müssen bei den im Infektionsschutzgesetz genannten Infektionskrankheiten Atteste oder Bescheinigungen ausstellen, dass keine Infektionsgefährdung mehr besteht. Grundsätzlich wird dies für die Hand-Fuß-Mund-Krankheit laut dem Infektionsschutzgesetz nicht gefordert.

 

Auf die Nachfrage der Bezv. Müller, ob abzusehen ist, wie lange der Aufnahmestopp andauert, antwortet BzStR Bewig, dass bis zum 16.03.2014, solange nicht weitere Fälle auftreten, der Aufnahmestopp bestehen bleibt.

 

BzStR Bewig teilt weiter mit, dass in Bezug auf das Thema Hebammen möglicherweise eine Bundesratsinitiative gestartet wird.


 
 

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