Auszug - Antrag der Fraktion der GAL vom 20.01.2014 betr.: Bürokratische Hürden abbauen, Verwaltung entlasten: Krankenversicherungs-Chipkarten für Asylbewerber/-innen (Bremer Modell) - überwiesen in der 28. BVV am 29.01.2014 - Mitberatung für den Ausschuss für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen
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Bezv. Reinefahl erklärt, dass der Antrag eine gute und sinnvolle Sache ist und sicherlich auch bei der Kosteneinsparung hilft. Von daher wird der Antrag von der Fraktion der CDU unterstützt.
Auf die Nachfrage der Bezv. Höhne, inwieweit die entsprechende Unterstützung der Argumentation vorhanden ist, antwortet Frau Kafka, dass ein gewisser Unterschied zwischen dem bisherigen Verfahren für die Sozialhilfeempfänger und den für die Asylbewerberleistungsgesetzempfänger besteht. Der Vertrag wird nur mit einer Krankenkasse geschlossen und nicht mit allen. Während sich die Sozialhilfeempfänger die Krankenkasse aussuchen können, wird für die Asylbewerberleistungsgesetzempfänger nur mit einer Krankenkasse ein Vertrag abgeschlossen. Aufgrund der wenigen Einschränkungen der Leistungen beim Asylbewerberleistungsgesetz, kann das nicht mit mehreren Krankenkassen vereinbart werden.
Der Antrag wird einstimmig angenommen. |
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