Auszug - Antrag der Fraktion der GAL vom 19.08.2013 betr.: Erstaufnahmeeinrichtung im Bezirk absichern - überwiesen in der 23. BVV-Sitzung am 28.08.2013 in den Ausschuss für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen unter Mitberatung des Ausschusses für Bauen und Verkehr (BuV) sowie des Ausschusses für Stadtentwicklung (Sta) (Mitberatung BuV vom 15.10.2013 liegt vor.) - vertagt in der 19. Sitzung Sta am 03.12.2013 - vertagt in der 20. Sitzung Sta am 07.01.2014
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Bezv. Bayer begründet einen Änderungsantrag der GAL-Fraktion:
"Das Bezirksamt wird beauftragt, die notwendigen planungsrechtlichen Schritte für eine dauerhafte Nutzung des Askanierrings Nr.71a+b einzuleiten für Gemeinbedarf, soziale Zwecke und/oder Wohnen."
BzStR Röding wendet ein, dass dies planungsrechtlich nicht zulässig ist. Ein Gewerbegebiet kann nicht in ein Mischgebiet umgewandelt werden, da das Gewerbe u. a. in seinem Lärmpotenzial eingeschränkt werden würde.
An der nachfolgenden Diskussion beteiligen sich BzStR Röding und die Bezv. Harju sowie Bayer.
Nach einer Sitzungsunterbrechung von 18:12 bis 18:17 Uhr bringt Bezv. Bittroff folgenden Änderungsantrag ein, dem sich die Fraktion der GAL anschließt:
"Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, welche planungsrechtlichen Schritte notwendig sind, um für den Askanierring 71a-b eine dauerhafte Nutzung für Gemeinbedarf, soziale Zwecke und/oder Wohnen sicherzustellen."
Dieser Antrag wird mit den Stimmen der 4 Bezv. der Fraktion der SPD, einer Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der SPD sowie 2 Bezv. der Fraktion der GAL angenommen. Dagegen stimmen 4 Bezv. der Fraktion der CDU und 2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der CDU. Ein Bezv. der Fraktion Piraten enthält sich. |
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