Auszug - Grundsicherung nach dem SGB XII - auf Anmeldung der Fraktion der GAL
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Nach den einleitenden Worten des BzStR Hanke wird eine Übersicht als Anlage zum Protokoll gegeben.
Herr Fischer stellt anhand der Übersicht das Thema dar.
Frau Kafka als Fachbereichsleiterin des Fachbereichs 3, Grundsicherung SGB XII Lebensunterhalt und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), führt anhand des Organigramms aus, dass die Arbeitgruppe 31 zuständig ist für die Hilfe zum Unterhalt (HzL), der Grundsicherung nach SGB XII und den Leistungen nach dem AsylbLG (aber auch der Fachbereich 4 erbringt im Bereich der Hilfe zur Pflege, außerhalb von Einrichtungen, Grundsicherungsleistungen). Die Arbeitsgruppe 31 besteht aus 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, verteilt auf 14,5 Stellen. Seit 01.11.2013 gibt es eine zusätzliche Mitarbeiterin, die allerdings derzeit ein auf zwei Jahre befristetes Arbeitsverhältnis hat und sich zurzeit in der Einarbeitung befindet. Es liegen keine aktuellen Fallzahlen vor. Die letzten validen Daten sind aus dem Mai 2013. Zu diesem Zeitpunkt hatte jede Ganztagskraft insgesamt 220 Akten zu bewältigen.
An der anschließenden Diskussion, an der sich BzStR Hanke, die Bezv. Höhne, Gustke, Kessling, Paolini, Reinefahl, Müller, die Bgd. Wolke und Zimmermann, Herr Trautmann und Herr Jovic beteiligen, werden die Nachfragen von Herrn Fischer und Frau Kafka beantwortet. Abstimmungsergebnis:
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