Auszug - Geschäftliches  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten
TOP: Ö 1
Gremium: Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 16.01.2014 Status: öffentlich
Zeit: 16:05 - 17:10 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Bezv

 

Bezv. Kessling fragt nach, warum zum Tagesordnungspunkt 3 weder die Vertreter der Markthändler noch eine Vertreterin/ein Vertreter des Wirtschaftshofes eingeladen wurden, obwohl der Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten federführend für den Antrag zuständig ist.

 

Der Vorsitzende - Bezv. Juchem - führt aus, dass diese Gäste ihren Standpunkt bereits in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, dem die Mitberatung für diesen Ausschuss von der BVV übertragen wurde, dargelegt haben. Das ausführliche Mitberatungsprotokoll ist den Mitgliedern dieses Ausschusses per E-Mail am 14.01.2014 zugegangen. Eine Wiederholung der Diskussion des Wirtschaftsausschusses ist nicht erforderlich.

 

Bezv. B. Meißner erklärt, die Einladung erfolgte in Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden aller in der BVV vertretenen Fraktionen. Eine zweimalige Einladung sollte vermieden werden, um den Zeitaufwand für die Gäste so gering wie möglich zu halten.

 

Bezv. Gorski spricht sich im Namen der Fraktion der GAL dafür aus, die vorgenannten Vertreterinnen/Vertreter auch in diesen Ausschuss einzuladen, da dieser die Federführung hat und somit abschließend über den Antrag befinden muss. Er gibt zu bedenken, dass man eine gemeinsame Sitzung hätte in Betracht ziehen können.

 

Bezv. B. Meißner betont erneut, dass es Absprachen mit den Fraktionsvorsitzenden gegeben hat, in deren Ergebnis man Abstand von einer gemeinsamen Sitzung nahm. Aus diesem Grund wurden die Gäste in den Ausschuss für Wirtschaft am 09.01.2014 eingeladen und es erfolgte die Mitberatung.

 

Bezv. Kessling bekräftigt nochmals, die Fraktionen der SPD und GAL halten es für dringend erforderlich, die betroffenen Personen auch in diesem Ausschuss anzuhören. Da die Einladung von betroffenen Personen durch den Ausschuss beschlossen werden muss, dies jedoch im vorliegenden Fall nicht möglich war, da keine Ausschusssitzung stattfand, regt er an, im Rahmen der Geschäftsordnung die Befugnisse von Ausschussvorsitzenden zu erweitern. Damit wäre gewährleistet, dass eine Ausschussvorsitzende/ein Ausschussvorsitzender selbst einschätzen kann, ob im Interesse des Ausschusses Gäste einzuladen sind.


 
 

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