Auszug - Gem. Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der CDU, Piraten und GAL vom 27.11.2013 betr.: Zukunft schaffen für Hakenfelde - Besprechung auf Antrag der Fraktion der CDU  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen
TOP: Ö 6
Gremium: Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 06.01.2014 Status: öffentlich
Zeit: 16:35 - 18:15 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0909/XIX Zukunft schaffen für Hakenfelde
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/Piraten/GALBzBm Kleebank
Verfasser:BzBm Kleebank 
Drucksache-Art:Gemeinsamer DringlichkeitsantragVorlage - zur Kenntnisnahme -
 
Wortprotokoll
Beschluss

Bezv

 

Bezv. Meißner, A. möchte wissen, inwieweit die Bürgerversammlungen in Vorbereitung sind und wann mit einer Terminierung gerechnet werden kann. Bei den Bewohnerinnen und Bewohnern der Wohnsiedlung Hakenfelde, der Kolonien Am Fährweg und Fährweg herrscht große Unsicherheit, wie es weitergehen wird.

 

BzBm Kleebank führt aus, dass drei Problemfelder vorliegen und aus diesem Grund drei Bürgerversammlungen mit den jeweiligen Betreffenden geplant sind.

Bei dem ersten Problemfeld, handelt es sich um 15 Parteien, die über ein Gemeinschaftseigentum verfügen, das auf einem Drittel der einen Seite des Fährweges parzelliert wurde. Dieses Gemeinschaftseigentum berechtigt nicht zum dauerhaften Wohnen, sondern lediglich zu einer Wochenendnutzung. Das Grundstück kann vom Fährweg her nicht erschlossen werden. Streit ist an der Stelle entbrannt, weil eine größere Fläche am Ende des Fährweges, ehemals die Fläche einer Restauration, die auch zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt wurde, gewohnheitsmäßig von den Gemeinschaftseigentümern regelmäßig zum Wenden und Abstellen ihrer Fahrzeuge mitgenutzt wurde.

Das Bezirksamt hat vor, diese Fläche dem Grünstreifen zuzuschlagen und zu irgendeinem Zeitpunkt aus Fördermitteln entsprechend umzubauen. Das Befahren dieser Fläche wurde jetzt schon unterbunden. Natürlich ist es so, dass diese Gemeinschaftseigentümer den Fährweg auch befahren, insbesondere den Teil des Fährweges, der dem Bezirksamt gehört und damit der Allgemeinheit. Der Weg selber ist allerdings zum Befahren gar nicht ausgelegt und auch nicht vorgesehen. Zum Befahren wird dieser Weg nicht ausgebaut.

 

Bezv. Höhne fragt nach, da diese erwähnte Restauration über einen Parkplatz verfügte, ob diese Straße jemandem gewidmet oder entwidmet worden ist, antwortet BzBm Kleebank, dass diese Frage noch nicht vertieft betrachtet wurde. Vermutlich handelt es sich um eine Duldung.

Das zweite Problem betrifft die andere Seite des Fährweges. Dort handelt es sich um Einzelpächter, die im Pachtverhältnis mit dem Bezirksamt stehen. Unruhe kann hier aber nicht festgestellt werden.

Bei dem dritten Komplex handelt es sich um die Wohnsiedlung Hakenfelde. Der Name Wohnsiedlung ist historisch begründet. Es gibt den Verein dieses Namens mit dem der Bezirk einen Pachtvertrag hat. Der Verein wiederum hat die einzelnen Parzellen auf dem Gelände an Unterpächter vergeben. Soll eine Parzelle weitergegeben werden, muss das Bezirksamt diesem Unterpächterwechsel zustimmen. Auch hier gelten eine ganze Reihe von Vorschriften, insbesondere Begrenzungen, die ein dauerhaftes Wohnen verhindern sollen. Wer dort dauerhaft wohnt, tut dies illegal. Leider kommt es nach der Übernahme oder nach einem gewissen Zeitraum dazu, dass an vorhandenen Baulichkeiten Anbauten vorgenommen werden. Die dann z. B. zu einer Vergrößerung der Wohnfläche über die erlaubten 40 qm führt.

Da es immer wieder zu Streitigkeiten kommt, wurde ein Ortstermin mit dem damaligen Vorstand des Vereins verabredet. Dabei wurden die Spielregeln, die bisher galten noch einmal bestätigt und bestimmte Verfahrensfragen geklärt, wie beim Unterpächterwechsel zu verfahren ist. Die Liegenschaftsverwaltung macht nichts anderes, als dieses Verfahren so zu betreiben.

Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Wohnraumschaffung für das Land Berlin, entstand die Frage, warum in der Wohnsiedlung kein Wohnrecht eingeräumt werden kann, wenn sie schon so genannt wird. Das ist eine legitime Frage, denn es wäre möglicherweise ein Weg relativ schnell dort Wohnraum zu schaffen. Die Verwaltung hat dies mit einem ernüchternden Ergebnis geprüft. Aber aufgrund eines Schreibens an den Stadtentwicklungssenator Müller, in dem um eine Gegenprüfung gebeten wurde und eine Antwort noch aussteht, ist das Ergebnis der Wohnsiedlung und dem Vorstand noch nicht mitgeteilt worden.

Insofern gibt es jetzt noch keine konkreten Veränderungspläne. Es deutet sich aber an, dass ein Einräumen von Wohnrecht eine ziemlich komplizierte und aufwendige Angelegenheit ist.

 

Auf die erneute Nachfrage des Bezv. Meißner, A. ob schon eine Zeitschiene für die Bürgerversammlungen vorliegt, antwortet BzBm Kleebank, dass die Termine für Januar Februar festgelegt sind.

 

Frau Raschdorf als Anwohnerin Am Fährweg erklärt, dass der Fährweg immer befahrbar war. Die Schranke am Fährweg wurde von den Eigentümern selber gemacht, damit der Weg nicht so verfahren wird. Des Weiteren besteht seit fast 70 Jahren eine Schranke, die den Fährweg kurz vor dem Wasser beendet. Jetzt wurde eine neue Schranke aus Mitteln erstellt und dabei geht es jetzt nicht mehr um die Sache, sondern um den Leuten zu zeigen, wer der Herr im Hause ist. Ferner wurden zwischen den beiden Schranken große Begrenzungssteine hingelegt, die das Durchkommen für Rollstuhlfahrer/innen unmöglich macht.

Im Grunde geht es darum, dass endlich Klarheit geschaffen wird. Seit den 50er Jahren, in denen es keine Wohnungen gab, entstand eine Duldung für viele Mieter, die jetzt nicht mehr gelten soll, mit dem Argument, dass das andere Zeiten waren. Deswegen wird jetzt von den Mietern ein Mietvertrag gefordert, ohne jährliche Kündigungsfrist, ohne hohe Sicherheitsleistungen (z. B. von 17.000,- Euro) bei Neukauf und ohne Abriss der Anbauten auf 40 qm.

Das Schlimme daran ist, dass die Zahlung von Sicherheitsleistungen eingeführt wurde, ohne darüber zu informieren. Gewünscht wird ein Bestandsschutz für die seit langem dort lebendem Anwohner und es sollte gleiches Recht für alle gelten.

Das Allerschlimmste ist die Art und Weise, wie einige Mitarbeiter des Liegenschaftsamtes die Veränderungen durchziehen wollen. Nachts werden mit einer Taschenlampe die Fenster abgeleuchtet. Es wird vorm Fenster gestanden und gerochen ob Gerüche vorhanden sind. Bei Verweigerung des Betretens der Häuser, wird die Kündigung angedroht. Dieser Umgang mit den Menschen ist nicht in Ordnung. Die Menschen fühlen sich verunsichert und bedroht.

 

Frau Seeliger, Vorsitzende der Wohnsiedlung Hakenfelde, führt aus, dass die Siedlung 380 Parzellen, um die 470 Mitglieder und davon 15 Dauerwohnpächter umfasst.

Bei der neuen Fragestellung, was das Dauerwohnrecht für die 15 Dauerwohnpächter anbelangt, wird angezweifelt, ob die Wege für die Feuerwehr breit genug sind und ob ein Wasserzugang vorhanden ist. Seit 70 Jahren besteht die Siedlung und es herrschte in dieser Zeit Ruhe. Jetzt stimmt gar nichts mehr. Es kann kein Grundstück mehr an den Mann gebracht werden, weil es ständig Querelen mit der Bezirksverwaltung gibt.

Hinzu kommt, dass die Anwohner durch einen Bezirksamtsmitarbeiter Tag und Nacht beobachten werden und dadurch in Angst und Schrecken versetzt werden.

 

BzBm Kleebank erklärt, dass er zu Einzelpersonalangelegenheiten, wie auch zu einzelnen rechtlichen Auseinandersetzung keine Stellungnahme abgeben wird.

Zu den angesprochen Sicherheitsleistungen kann gesagt werden, dass wenn bei Kleingärten oder Wochenendsiedlungen Gründstücke aufgegeben werden oder jemand verstirbt, bleiben Liegenschaften zurück, die vielleicht auch nicht mehr in dem besten baulichen Zustand sind. Da ist dann die Frage, wer die Kosten für einen Abriss übernimmt.

Unter Vorbehalt kann gesagt werden, dass eine Auflage durch den Rechnungshof besagt, dass genau aus diesem Grunde solche Sicherheitseinbehalte vorzunehmen sind und auch in den entsprechenden Größenordnungen. Dabei geht es darum, Kosten von der öffentlichen Hand fernzuhalten, die ansonsten möglicherweise fällig werden würden.

Zum Thema Bestandsschutz ist zu sagen, dass das Verfahren im Prinzip so ist, dass die Aufforderung zum Rückbau ergeht, wenn es zu einem Pächterwechsel kommt. Die Zustimmung zum Pächterwechsel wird erteilt, wenn man sich einig ist, dass die vorhandene Liegenschaft entweder die Auflagen erfüllt oder dieser Rückbau vorgenommen werden muss. Das heißt, für bestehende Pachtverhältnisse gibt es eigentlich keine Veränderung. Natürlich ist es so, dass in den letzten 10 Jahren schon Neuverpachtungen stattgefunden haben. Jeder Fall ist im Grunde genommen ein Einzelfall.

Diejenigen, die dort noch Wohnrecht haben, behalten ihr Wohnrecht, solange sie leben. Etwaige Nachfolger dann nicht mehr.

Bei dem angesprochenen Thema der nächtlichen Belästigungen ist es angeraten, auf jeden Fall eine Anzeige bei der Polizei zu machen, wenn der Verdacht dabei besteht, dass jemand unlauteres im Schilde führt.

Zu der Aussage, dass gleiches Recht für alle gelten sollte, muss gesagt werden, dass wenn sich alle Pächter an die rechtlichen Vorgaben halten würden, die entweder per Gesetz gegeben sind oder die sie mit ihrem Vertrag unterschrieben haben, dann würde es diese ganze problematische Gemengelage nicht geben. Dann könnte jeder Pächterwechsel zugestimmt werden, es müssten keine Kündigungen ausgesprochen werden usw.

Der Erwerb von Grundeigentum und ein Wohnrecht zu haben, ist an eine ganze Anzahl von rechtlichen Vorschriften gebunden. Zum Beispiel muss ein Grundstück an das Abwasser angeschlossen werden, was bei diesen Gründstücken in der Siedlung nicht gegeben ist. Allein dieser Anschlusszwang würde enorme Investitionssummen hervorrufen. Es müssten ordentliche Straßen angelegt werden, die den Rechtsvorschriften entsprechen müssten. Das hätte zur Folge, dass einige jetzt noch vorhandene Parzellen beschnitten oder ganz wegfallen müssten.

Für die Wohnsiedlung Hakenfelde wurde vor ungefähr zwei Jahren nochmal bekräftigt, dass die Vorgehensweise des damaligen Bezirksamtes fortgesetzt wird, auf der Grundlage der Vereinbarungen und nicht mit irgendwelchen Sonder- und Nebenabreden. Insofern sind da keine großartigen Veränderungen und keine Querelen erkennbar.

Es ist jetzt abzuwarten, was die Versammlungen, an denen hoffentlich möglichst viele Parteien teilnehmen, ergeben.

 

An der weiteren Diskussion beteiligen sich BzBm Kleebank, die Bezv. Höhne, Meißner, Meys und Harju sowie Frau Raschdorf und Frau Seeliger.

 

Auf die Bitte der Bezv. Höhne ein Mietvertragsmuster der Pächter den Fraktionen zukommen zu lassen, erklärt BzBm Kleebank, ein Muster zur Verfügung zu stellen.

 

Bezv. Meißner, A. beantragt, nachdem die Bürgerversammlungen stattgefunden haben, eine Sitzung zu diesem Thema durchzuführen.

 

BzBm Kleebank sichert zu, die Mitteilungen der Termine für die  Bürgerversammlungen über das BVV-Büro an die Fraktionen weiterzugeben.


Beschluss:

 


 
 

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