Auszug - Umgehende Beschulung von Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunft (Antrag der Fraktion der GAL vom 19.08.2013) - überwiesen in der 23. BVV- Sitzung am 28.08.2013
Bezv. Höhne begründet den Antrag der Fraktion der GAL.
Bezv. Schatz spricht sich im Namen der Fraktion der CDU generell für den Antrag aus, regt jedoch an, den Punkt 1 zu streichen.
Bezv. Tesch und Bgd. Neumann positionieren sich ebenfalls positiv zum Antrag.
BzStR Hanke berichtet aus der Bezirksamtssitzung am Vormittag des 12.11.2013. Das Bezirksamt hat angeordnet: (wortgetreue Wiedergabe)
- Eine Zulassung für den Schulbesuch wird erst nach erfolgter Tuberkulosediagnostik gegeben. - Die schulärztliche Untersuchung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst muss bereits erfolgt sein, bevor das Schulkind erstmalig eine Schule in Spandau aufsucht.
Dies ist eine Festlegung der Leiterin des Gesundheitsamtes und Amtsärztin des Bezirks Spandau für die Aufnahme von Asylbewerberkindern, die sie in ihrer Zuständigkeit getroffen hat. Dies bedeutet, dass alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen aus den bekannten Wohnheimen für Asylbewerber erst in eine Schule aufgenommen werden dürfen, wenn eine Tuberkuloseuntersuchung in Lichtenberg und eine Schuluntersuchung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst beim Bezirksamt Spandau durchgeführt wurden. Schülerinnen und Schüler, die bereits an einer Schule aufgenommen aber noch nicht untersucht wurden, können an der Schule verbleiben. Es ist aber mit Nachdruck dafür Sorge zu tragen, dass die Untersuchungen umgehend nachgeholt werden. Diese Regelung tritt mit sofortiger Wirkung für alle Asylbewerber aus den bekannten Wohnheimen in Kraft. Um strikte Beachtung wird gebeten. (Ende der wortgetreuen Wiedergabe)
An der umfangreichen Diskussion beteiligen sich BzStR Hanke, Frau Lehmann, Herr Lorenz, Herr Nack, die Bezv. Höhne, Schatz und Haß sowie die Bgd. Tesch und Neumann und die Seniorenvertreterin Frau Kipka-Lehmann.
Bezv. Schatz schlägt vor, im Punkt 1. das Wort "unverzüglich" mit dem Wort "schnellstmöglich" auszutauschen.
Die Mitglieder des Ausschusses kommen einstimmig überein, diesen Änderungsvorschlag anzunehmen und der BVV folgende Beschlussempfehlung vorzulegen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Antrag wird in folgender Fassung angenommen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass
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