Auszug - Mitteilungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - Außenstelle Spandau  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 4
Gremium: Bildung und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 12.11.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Frau Lehmann stellt sich kurz vor

 

Frau Lehmann stellt sich kurz vor. Sie ist zunächst kommissarische Referatsleiterin.

Zuletzt war sie vier Jahre in Steglitz/Zehlendorf in der Regionalschulaufsicht tätig. Ihre Zuständigkeit bezog sich auf die Integrierten Sekundarschulen und den Bereich Inklusion.

 

Sie teilt mit:

 

a)      Die Lehrerausstattung in Spandauer Schulen ist ungefähr gleich mit der anderer Berliner Schulen. Zum Halbjahr wird es mehrere Neueinstellungen geben.
 

b)      Im Bereich der Willkommensklassen bzw. bei der Einrichtung der Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse werden derzeit große Aktivitäten geleistet. Die Schulen verhalten sich sehr konstruktiv.
 

c)      Es sollen inklusive Schwerpunktschulen gegründet werden. Diesbezüglich finden Gespräche mit BzStR Hanke statt. Abschließende Informationen können noch nicht gegeben werden.

In Beantwortung der Nachfrage der Bezv. Höhne erläutert Frau Lehmann, was unter inklusiven Schwerpunktschulen zu verstehen ist. Wenn Inklusion tatsächlich umgesetzt wird, würde der Haushaltsvorbehalt wegfallen. Das heißt, alle Eltern haben die Möglichkeit, ihre Kinder unabhängig von dem vorhandenen Förderschwerpunkt an den zuständigen Schulen anzumelden. Dazu sind weder die Schulen noch die Bezirke derzeit in der Lage, da bei Wegfall des Haushaltsvorbehaltes jede Schule behindertengerecht ausgestattet werden müsste. Gleichzeitig müsste die Schulaufsicht die Lehrkräfte stärken und mit Unterstützungssystemen versorgen, sodass sie dem auch gewachsen wären.
Aus diesem Grund wurde für Berlin festgelegt, eine Art Zwischenstation in Form von Schwerpunktschulen einzurichten. Diese Schulen sind für die Förderschwerpunkte vorgesehen, die nicht in der Inklusion gemeint sind.


 
 

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