Auszug - Glücksspielsucht: Prävention endet nicht mit dem 18. Lebensjahr
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Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die derzeit für Kinder und Jugendliche vorhandenen Präventionsprogramme gegen Glücksspielsucht gemeinsam mit den derzeitigen Akteuren kostenneutral auf weitere Altersgruppen, insbesondere auf die 18- bis 30-jährigen, ausgeweitet werden können.
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Bezirksamt Spandau
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