Auszug - Antrag der Fraktion der SPD vom 19.08.2013 betr.: Anlagen- und Uferschutz am Pichelssee - überwiesen in der 23. BVV am 28.08.2013
Bezv. Christ schlägt einen Prüfantrag vor, der wie folgt lauten sollte: Das Bezirksamt wird beauftragt mit den zuständigen Stellen zu prüfen, ob auf der Unteren Havel-Wasserstraße zwischen Kilometer 2,0, Einmündung des Unterhafens Spandau, und 4,0, Pichelsdorfer Gemünd, die Fahrgeschwindigkeit herabgesetzt wird, um Sog und Wellenschlag zu vermeiden und dies durch entsprechende Beschilderung kenntlich zu machen oder eine Beschilderung berg- wie auch talwärts mit dem Tafelzeichen A9 "Sog und Wellenschlag vermeiden" gemäß Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStr0) § 6.20 Nummer 1 Satz 2 Buchstabe e anzubringen.
Bgd. Semotam führt aus, dass insbesondere die Personenberufsschifffahrt überwiegend mit zu hohen Fahrgeschwindigkeiten unterwegs ist. Darunter leidet die Bebauung des Ufers und die dort vorhanden Anliegerplätze. Ein Prüfauftrag ist unter diesen Umständen nicht notwendig, da der Antrag alles aussagt.
Nachdem Bezv. Harju erklärt, dass der Antrag so bestehen bleiben kann, da dass Bezirksamt sich sowieso an die zuständigen Stellen wendet, um entsprechende Antworten zu bekommen, wird der Änderungsantrag bei 6 Gegenstimmen (4 Bezv. der Fraktion der CDU, 2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der CDU) abgelehnt.
Der Antrag wird mit 6 Gegenstimmen (4 Bezv. der Fraktion der CDU, 2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der CDU) angenommen. |
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