Auszug - Schriftliche Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der GAL vom 19.08.2013 betr.: Gewässerschutz am Grimnitzsee - überwiesen in der 24. BVV am 25.09.2013 auf Antrag der Fraktion der GAL
Auf die Nachfragen des Bezv. Sonnenberg-Westeson, warum in Bezug auf die Uferbebauungen nicht früher eingegriffen wurde und welche Planungen werden getroffen, um diesen Zustand zu ändern, antwortet Frau Hube, dass es sich hierbei um ein Privatgrundstück handelt und die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Auf ausgewerteten Luftbildern ist zu sehen, dass im Jahr 2007 schon ein Uferverbau (Steinschüttung) vorhanden war. Leider ist auch nicht zweifelsfrei festzustellen, ob die Landschaftsschutzgebietsgrenze berührt wird, da der Bereich nur vom Wasser aus einsehbar ist. Da beim Bezirksamt keine Zuständigkeit für den Grimnitzsee besteht, wurde die Senatsverwaltung angesprochen, ob dem nachgegangen werden kann. Bis jetzt liegt keine Antwort vor. |
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