Auszug - Antrag der Fraktion der CDU v. 02.05.2013 betr.: Datenaustausch ermöglichen - Kooperation Schule/Jugendhilfe/Polizei verbessern - überwiesen in der 21. BVV am 15.05.2013 zur Mitberatung für den Jugendhilfeausschuss  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 7
Gremium: Bildung und Kultur Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 11.06.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:25 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0667/XIX Datenaustausch ermöglichen - Kooperation Schule/Jugendhilfe/Polizei verbessern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUJugendhilfeausschuss
Verfasser:M r o s s 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Bezv

 

Bezv. Schatz begründet den Antrag der Fraktion der CDU.

 

Bgd. Neumann führt aus, bei allem Datenaustausch zwischen Behörden muss der Datenschutz gewahrt bleiben, was von jeder Behörde/jedem Amt erwartet wird.

 

Bgd. Tesch hat folgende drei Fragen an die Fraktion der CDU:

 

-          Wie definiert die Antrag stellende Fraktion das Wort "Problemkinder"?

-          Ist der Antrag stellenden Fraktion bekannt, dass der Datenschutz, der die Sozialarbeiter, also die Jugendämter und freien Träger, betrifft, der besonderen Schutzwürdigkeit ihres Vertrauens auch in der Familie und mit den Klienten geschuldet ist?

-          Ich nehme als Sozialarbeiter wöchentlich/monatlich an so genannten interdisziplinären Fallkonferenzen zwischen Schule, Jugendhilfe und Polizei teil. Das findet in Spandau seine Anwendung, dass alle zusammenarbeiten.
Warum schätzt die Fraktion der CDU das anders ein?

 

In Beantwortung der Fragen gibt Bezv. Schatz an, das Wort "Problemkinder" ist ein Zitat des SPD-Fraktionsvorsitzenden im Abgeordnetenhaus, Herrn Rahed Saleh, welches die Fraktion der CDU 1:1 aus dem Tagesspiegel aufgegriffen hat.

Zur zweiten Frage, es ist richtig, dass Fallkonferenzen stattfinden. Wie in der letzten Wahlperiode im Jugendhilfeausschuss eindringlich berichtet, darf jedoch insbesondere die Polizei bei Kinderschutzfällen keine Auskünfte erteilen. Beispiel dafür ist der Fall des Kinderschänders, der zurück nach Spandau kam. Die Polizei hatte darüber Erkenntnisse, durfte aber die Sozialarbeiter oder das Jugendamt nicht im Detail informieren, weil sie aus Datenschutzgründen nicht in geschützten Räumen, wie z. B. Fallkonferenzen, Hinweise geben kann. Dies war für die Fraktion der CDU der Anlass zu sagen, dass ein Weg zum Informationsaustausch und zur Verbesserung der Kommunikation gefunden werden muss.

Zur dritten Frage ist anzumerken, dass diese Konferenzen noch nicht in ganz Berlin stattfinden. Es geht um landes- und bundesgesetzliche Änderungen.

 

Bezv. Müller bringt zum Ausdruck, die Formulierung "Problemkinder" für sehr problematisch zu halten. Im Rahmen präventiver Arbeit existiert dieser Begriff nicht. Sie bittet die CDU-Fraktion von dieser Formulierung Abstand zu nehmen, unabhängig davon, dass ein Zitat übernommen wurde. Sie betont ebenfalls die Wichtigkeit des Datenschutzes und die Ablehnung des Antrages durch die Fraktion der GAL.

 

Bezv. Paolini berichtet über seine Gespräche mit Sozialarbeitern, die ihm ihre Erfahrungen aus der täglichen Arbeit, insbesondere über den Umgang mit dem Datenschutz, übermittelten. Im Ergebnis spricht er sich gegen den Antrag aus. Niemand sollte per Gesetzt gezwungen sein Daten weiterzugeben, zumal dadurch eine wichtige Vertrauensbasis zerstört und die Arbeit erschwert wird.

 

Bgd. Neumann schließt sich der Aussage des Bezv. Paolini an und unterstreicht den diskriminierenden Charakter des Begriffs "Problemkinder".

 

Bezv. Haß spricht sich ebenfalls gegen den Antrag aus und fragt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Außenstelle Spandau, ob die Aussage des Bgd. Tesch ihrerseits bestätigt werden kann.

 

In Beantwortung führt Frau Füllgraf aus, selbst recherchieren zu müssen, ob die von Bgd. Tesch bezeichneten Fallkonferenzen durchgeführt werden.

Im Rahmen von Schulhilfekonferenzen u. Ä. findet ein Austausch von Informationen z. B. mit dem KJPD und dem KJGD statt, vorausgesetzt der Informationsweitergabe wurde die elterliche Zustimmung erteilt.

In Einzelfällen sollte bzw. könnte darüber nachgedacht werden, wie der Informationsfluss bezogen auf den Übergang von Kita in die Grundschule zu verbessern wäre. Dabei darf das Elterneinverständnis nicht außer acht gelassen werden. Die Eltern sollten dahingehend beraten/aufgeklärt werden, dass es für ihre Kinder förderlich ist, wenn die künftige Schule über einige Details informiert ist.

 

Bgd. Tesch verweist bezüglich der Definition "Problemkinder" auf den Duden. Dort heißt es: "Ein Problemkind ist ein Kind, dessen Erziehung außergewöhnliche Schwierigkeiten bereitet." Dies kann sehr unterschiedliche Gründe haben, z. B. eine Krankheit/Behinderung oder Grad des Intellekts. Der Antrag bezieht sich jedoch eher auf straffällige Jugendliche. Dies sollte im Antrag auch deutlich formuliert werden. Bgd, Tesch fügt hinzu, dass diesbezüglich aber eine Zusammenarbeit stattfindet.

 

Bezv. Schatz betont, wenn man ein Zitat übernimmt, macht man sich den Begriff nicht unmittelbar zu Eigen. Das ist gängige Praxis. Er verwahrt sich gegen die Unterstellung, mit dem Antrag das Rechtsstaatssystem "auszuhebeln". Mit dem Antrag wird das Ziel verfolgt, beispielsweise den Sozialarbeitern/-innen die Möglichkeit zu geben, wenn es im Einzelfall der Sache dienlich ist, Informationen/Daten weiterzugeben/auszutauschen.

 

Bezv. Canto legt ihrerseits dar, dass das Wort "Problemkinder" als eine Art "Überbegriff" zu sehen ist und stellt die Frage in den Raum, welche Begrifflichkeit man anstelle dieses Wortes benutzen könnte.

 

Zu vorgenannter Frage, äußert Bgd. Tesch, in dieser Debatte geht es um Jugenddelinquenz/straffällige Jugendliche. Das wäre die klare Wortwahl, wenn es denn darum geht. Des Weiteren richtet er seinen Redebeitrag an Bezv. Schatz. Es ist in der Praxis nicht so, dass die Sozialarbeiter/-innen, egal ob Familienhelfer oder Mitarbeiter/-innen der Ämter, ihre Schweigepflicht missbrauchen, um etwas zu vertuschen oder zu verheimlichen. Es gibt eine klare gesetzliche Vorgabe, die besagt, wann und in welchen Fällen die Schweigepflicht in Anspruch genommen werden kann und wann man dies nicht darf. Durch solche Anträge, wie der hier vorliegende, wird man Kooperation zwischen Behörden überhaupt nicht verbessern.

 

Bezv. Müller spricht sich wiederholt gegen die Annahme des Antrages aus. Sie hält ihn für unvorbereitet, schlecht recherchiert und schlecht formuliert.

 

Bgd. Neumann bekräftigt erneut, dass mit dem Antrag die "Aufweichung" des Datenschutzes gefordert wird und sie aus diesem Grund den Antrag ablehnen wird.

 

Bezv. Schatz bittet im Protokoll festzuhalten, dass Zitate Zitate sind und nicht die Meinung der Fraktion wiedergeben. Er bittet die Fraktion der GAL dies zur Kenntnis zu nehmen. Die Fraktion der CDU wird den Antrag aufrecht erhalten und bittet zur Abstimmung zu kommen.

 

Bgd. Tesch und Bezv. Domer sprechen sich nochmals gegen die Annahme des Antrages aus.

 

Die Abstimmung zum Antrag ergibt folgendes Ergebnis:

 

für den Antrag:               6 Stimmen               (4 Bezv. der Fraktion der CDU,

                            2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der CDU)

 

gegen den Antrag:               9 Stimmen               (4 Bezv. der Fraktion der SPD,

                            2 Bezv. der Fraktion der GAL,

                            1 Bezv. der Fraktion Piraten,

                            2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der SPD)

 

Somit wird dem Jugendhilfeausschuss die Ablehnung des Antrages empfohlen.


 
 

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