Auszug - Antrag der Fraktion der GAL vom 04.06.2012 betr.: Schulessen - überwiesen in der 12. BVV am 13.06.2012 zur Mitberatung für den Ausschuss für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung (HPR) - Mitberatung erfolgte in der 9. Sitzung BuK am 14.08.2012 - in der 14. Sitzung HPR am 01.11.2012 rücküberwiesen zur erneuten Mitberatung
Bezv. Sonnenberg-Westeson begründet den Antrag der Fraktion der GAL und bittet, den Punkt b) zu streichen (Änderungsantrag).
Bezv. Schatz führt aus, dass der Punkt a) aufgrund des Landesvergabegesetzes Berlin eine Selbstverständlichkeit ist. Die unter dem Punkt c) formulierte Forderung wird als illusorisch angesehen. Da die Aspekte, in denen es um die Aufstockung der Qualität und des Preises ging, durch Tätigwerden des Abgeordnetenhauses und des Senates als erledigt angesehen werden können, sieht die Fraktion der CDU keine Notwendigkeit für diesen Antrag.
Bgd. Neumann spricht sich für die Annahme des von der Fraktion der GAL vorgetragenen Änderungsantrages aus. Sie betont die Wichtigkeit der Information des Caterers über die Abwesenheit von Schülerinnen und Schülern, z. B. bei Klassenfahrten.
Bezv. Sonnenberg-Westeson schließt sich der Aussage der Bgd. Neumann an. Ihm liegen Auskünfte von Caterern vor, die bestätigten, dass oftmals aufgrund der fehlenden Abwesenheitsmeldung große Mengen an Schulessen entsorgt werden müssen. Der im Punkt a) dargestellte Antrag beruht auf Erfahrungen Betroffener, die der Fraktion zugetragen worden sind.
Zu der Nachfrage des Bezv. Schatz führt Frau Füllgraf aus, dass es bereits gängige Praxis ist, die Caterer über absehbare Fehlzeiten, wie z. B. Wandertage oder Klassenfahrten, zu informieren. Dies erfolgt nicht immer über die Schulleitungen, sondern meist über die verantwortlichen koordinierenden Erzieherinnen/Erzieher oder jemandem aus der ergänzenden Betreuung.
In Beantwortung der Nachfragen der Frau Bindel und der Bezv. Müller erläutert Herr Lorenz das Verfahren bei der Auswahl von Caterern. Die Vergabe erfolgt von den Bezirken. Gemäß Vergabegesetz müssen alle Bieter eine Erklärung zur Tariftreue abgeben. Liegt diese Erklärung nicht vor, wird/werden der/die entsprechende/n Bieter bei der Vergabe nicht berücksichtigt. Diese Verfahrensweise wurde von der Vergabekammer auch bestätigt. Die Entlohnung wird nicht kontrolliert. Sollte jedoch bekannt werden, dass eine Entlohnung nicht tarifgerecht erfolgt, schaltet sich das Bezirksamt sofort ein. Es besteht aber keine Kompetenz oder Berechtigung zur Abfrage des Verdienstes einzelner Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter. Der Hygiene- und Lebensmittelstandard wird permanent von der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht kontrolliert.
Bezv. Müller führt aus, die Fraktion der GAL sieht aufgrund der Ausführungen der Frau Füllgraf und des Herrn Lorenz einigen Überprüfungs- und Überarbeitungsbedarf. Aus diesem Grund wird der Antrag zurückgezogen. |
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