Auszug - Entwurf des Bebauungsplanes VIII - B 11b für das Gelände zwischen Askanierring, Havelschanze, Schützenstraße, Neuendorfer Straße, Triftstraße, Eiswerderufer, Havel, Wröhmännerpark, Wröhmännerstraße, Neuendorfer Straße, Falkenseer Platz, Falkenseer Damm, den Grundstücken Schäferstraße 2, Neuendorfer Straße 6, 7, einer Teilfläche des Grundstücks Askanierring 154, 154 A, 155 Ecke Falkenseer Chaussee 8, Wochenendsiedlung Steingrund mit Ausnahme der Kleingartenanlage Kleckersdorf, der Grundstücke Grundbuch von Spandau Blatt 19200 und 42358 (östlich der Kleingartenanlage Kleckersdorf), dem Koeltzepark mit Jugendfreizeitheim und der Straße Am Koeltzepark sowie Abschnitten der Wröhmännerstraße, der Neuendorfer Straße und des Askanierrings im Bezirk Spandau, Ortsteile Spandau und Hakenfelde - Information über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Information über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 07.05.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:05 - 17:45 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

BzStR Röding erklärt, insgesamt geht es in diesem Bebauungsplan um den Ausschluss von Vergnügungsstätten

 

BzStR Röding erklärt, insgesamt geht es in diesem Bebauungsplan um den Ausschluss von Vergnügungsstätten.

 

Herr Marten berichtet, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Behördenbeteiligung fanden vom 25.03. bis 26.04.2013 statt. Es sind keine Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit eingegangen. An der Trägerbeteiligung wurden insgesamt 33 Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, beteiligt. Von denen haben sich 25 rückgeäußert. Darunter waren folgende zwei inhaltliche Stellungnahmen:

 

-          Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung weist darauf hin, dass eine Teilfläche nördlich der Neuen Bergstraße nicht im Entwicklungskonzept für den produktgeprägten Bereich liegt.
Die Klarstellung wird in die Begründung aufgenommen.
 

-          Die Firma Vattenfall verweist auf ein Umspannwerk am Grundstück Falkenseer Damm 18 und spricht sich gegen den Bebauungsplan aus, weil dieser die Überleitung von einem Wohngebiet in ein allgemeines Wohngebiet enthält. Vattenfall ist der Auffassung, es sollte eine Fläche für die Energieversorgung festgesetzt werden. Dafür ist dieser Überleitungsplan das falsche Instrument. Zudem müssten städtebauliche Gründe vorliegen, wenn eine Gebietsart festgesetzt werden soll.
Somit ist es formal und inhaltlich nicht möglich, der Anregung der Firma Vattenfall zu folgen.

 

Beide inhaltliche Stellungnahmen haben keine Auswirkungen auf die Planung.

 

Nach Beantwortung der Nachfrage der Bezv. Schunke durch Herrn Marten nehmen die Mitglieder des Ausschusses die Information zustimmend zur Kenntnis.


 
 

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