Auszug - Antrag der Fraktion der GAL vom 14.01.2013 betr.: Jobcenter: Rückkehr zum gesetzeskonformen Vorgehen bei attestierter Arbeitsunfähigkeit - überwiesen in der 17. BVV am 23.01.2013  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales
TOP: Ö 4
Gremium: Soziales Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 17.04.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:38 - 18:30 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0529/XIX Jobcenter: Rückkehr zum gesetzeskonformen Vorgehen bei attestierter Arbeitsunfähigkeit
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALSoziales
Verfasser:K e s s l i n g 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Bezv

 

Bezv. Höhne führt aus, dass vom Jobcenter Spandau Sanktionen angedroht oder auch verhängt werden, wenn keine Wegeunfähigkeitsbescheinigung bei einer gesundheitsbedingten Unfähigkeit an einem Gespräch teilzunehmen, vorliegt.

Dass ein Attest verlangt wird, was keinerlei Aussagefähigkeit darüber hat, ob jemand in der Lage ist, an einem Gespräch teilzunehmen, kann und darf nicht erfolgen.

Mittlerweile gibt es aber Bescheide, in denen nicht mehr die Wegeunfähigkeit attestiert werden soll, sondern die gesundheitsbedingte Unfähigkeit an einem Gespräch teilzunehmen.

Aufgrund der Frage, ob es für die Zukunft ausgeschlossen ist, dass solche Aufforderungen der Androhung von Sanktionen, ggf. auch Verhängung von Sanktionen im Jobcenter Spandau nicht mehr vorkommen und die Bescheide dahingehend geändert wurden, schlägt Bezv. Höhne eine Vertagung vor. Wenn dann sichergestellt ist, dass die Vordrucke grundsätzlich verändert wurden, würde die Fraktion der GAL den Antrag durch Tätigwerden des Bezirksamtes als erledigt ansehen.

 

BzStR Vogt erklärt, dass der Leiter des Jobcenters - Herr Leitke - dem Ausschuss dieses Thema ausführlich erläutert hat. Es wurde davon ausgegangen, da die Möglichkeiten des Bezirksamtes detailliert besprochen wurden, dass das Thema, zwar nicht zur Zufriedenheit, gelöst ist.

 

Bezv. Reinefahl weist daraufhin, dass Herr Leitke in der Januar Sitzung vorgeschlagen hat, bei der nächsten Berichterstattung im Ausschuss zwei Arbeitsvermittler mitzubringen und schlägt vor, in diesem Fall so zu verfahren. Liegt eine geänderte Vorgehensweise des Jobcenter vor, wird der Antrag auch von Seiten der Fraktion der CDU als erledigt angesehen.

 

Die Mitglieder beschließen einstimmig, den Antrag zu vertagen.


 
 

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