Auszug - Transparenz in der Steuerung: Öffentliche Tagung des Sanierungsbeirates Wilhelmstadt Antrag der Fraktion der SPD vom 22.10.2012 - überwiesen in der 15. BVV-Sitzung am 31.10.2012 - vertagt in der 9. Sitzung (Sta) am 04.12.2012  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 05.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 19:55 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0442/XIX Transparenz in der Steuerung: Öffentliche Tagung des Sanierungsbeirates Wilhelmstadt
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
 
Wortprotokoll

Bezv

 

Bezv. Domer begründet den Antrag der Fraktion der SPD.

 

BzStR Röding teilt mit, nach Einschätzung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, welche sozusagen der Träger aller Sanierungsgebiete ist, wird das im Antrag Geforderte in keinem anderen Bezirk praktiziert. Der Sanierungsbeirat definiert sich über die Ausführungsvorschriften - AV BauGB San - als verwaltungsfachliches und verwaltungsrechtliches Steuerungselement.

Wenn etwas anderes gewollt ist, kann nicht der Sanierungsbeirat verändert werden, sondern es müsste ein neues/zusätzliches Gremium geschaffen werden. Dies ist die Auffassung der Senatsverwaltung, welche sich das Bezirksamt zu eigen gemacht hat.

 

Bezv. Domer hat sich ihrerseits bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung informiert. Sie erhielt die Auskunft, es sei möglich, den Sanierungsbeirat öffentlich tagen zu lassen. Themen mit datenschutzrechtlicher Relevanz bilden eine Ausnahme.

 

Die Bezv. Paolini und Bayer sprechen sich ihrerseits für die öffentliche Tagung des Sanierungsbeirates aus und somit für die Annahme des Antrages.

 

Die Mitglieder des Ausschusses kommen bei 6 Gegenstimmen (4 Bezv. der Fraktion der CDU, 2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der CDU) überein, den Antrag anzunehmen und der BVV die entsprechende Beschlussempfehlung vorzulegen.


 
 

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