Auszug - Stand Schafherde - angemeldet durch Fraktion der SPD per E-Mail vom 07.01.2013  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten
TOP: Ö 2
Gremium: Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 17.01.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:05 - 17:35 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Bezv

 

Bezv. Kessling begründet die Anmeldung dieses Tagesordnungspunktes.

 

BzStR Machulik teilt mit, dass am 20.12.2012 der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) zur Beschwerde des Bezirksamtes bezüglich des Beschlusses des Verwaltungsgerichtes (VG) eingegangen ist. Das OVG hat den Beschluss des VG in fast allen Punkten aufgehoben. Lediglich die Festsetzung des Streitwertes blieb erhalten.

 

Das OVG hat eindeutig klargestellt, die Beurteilungskompetenz zu einer aktuellen Gefahrensituation obliegt der Amtstierärztin. Dies ist auch für ganz Berlin für künftige Fälle relevant.

 

Des Weiteren wurde der Vorwurf der Anwendung des Tierschutzparagraphen 16a i. V. m. § 38 ASOG für die Sicherstellung der Tiere und die Einschätzung, dass dies nicht das mildeste Mittel gewesen wäre, mit Beschluss des OVG entkräftet. Es wurde festgestellt, dass das vom Bezirksamt gewählte Mittel nicht nur richtig sondern auch das geeignete Mittel zur Ausschließung einer gegenwärtigen Gefahr war.

Auf höchstrichterlicher Ebene wurde geklärt, dass es auch in Berlin das Mittel gibt, nach Tierschutzparagraph 16a i. V. m. § 38 ASOG Tiere sicherzustellen.

 

Im Beschluss des OVG wurde verdeutlicht, dass der Bescheid zur Veräußerungs- und Duldungsanordnung keinen Fristaufschub durch weitere Verfahren verursachte. Das heißt, es sind keine Wartezeiten einzuhalten und der Bescheid kann sofort umgesetzt werden. Ein erneutes Aussprechen oder Bescheiden der Anordnung ist nicht erforderlich.

 

Dem Rechtsanwalt des Tierhaltes wurde ein Gespräch bezüglich der Möglichkeit des Rückkaufes der Tiere angeboten. Dieses Angebot wurde ausgeschlagen, sodass die Veräußerungsanordnung vollzogen wurde. Die Tiere befinden sich jetzt bei einem Dritten und sind nicht mehr sichergestellt.

 

Die Fragen der Bezv. Paolini, Schunke und Höhne werden von BzStR Machulik beantwortet.

 

Abschließend betont Bezv. Kessling, dass das Bezirksamt zu 100 % richtig gehandelt hat.


 
 

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