Auszug - Antrag des Bgd. Kroggel zur Jugendhilfeplanung
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Bgd. Kroggel begründet seinen eingebrachten Antrag.
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses kommen einstimmig zu folgendem Beschluss:
Das Jugendamt wird beauftragt, bis zum 30.04.2013 seine eigenen fachlichen Schwerpunktsetzungen und seine beabsichtigte Förderung von Angeboten freier Träger unter Berücksichtigung der im Bezirk wahrgenommenen Bedarfe für die nächsten 2 Jahre darzulegen. Die Stadtteilkonferenzen und die im Bezirk anerkannten AG's nach § 78 SGB VIII sind hinsichtlich der wahrgenommenen Bedarfe zu beteiligen. Eigene Angebote sind bei der Bedarfsplanung mit einzubeziehen. Die Bedarfsanalyse ist entsprechend der Bezirksregionen aufzustellen. |
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Bezirksamt Spandau
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