Auszug - Antrag der Fraktion der GAL vom 17.09.2012 betr.: Denkmalschutz sicherstellen - Kulturgüter dauerhaft erhalten - überwiesen in der 14. BVV am 26.09.2012
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Bezv.Höhne begründet den GAL-Antrag entsprechend der schriftlichen Darlegung.
BzStR Röding erklärt, aus dem Antrag nicht herauslesen zu können, wie damit das Bezirksamt in seiner Arbeit unterstützt werden soll. Zum Teil wird bereits so wie im Antrag verfahren, zum Teil ist es so nicht durchführbar.
Konkret zum ehem. preußischen Bekleidungsamt führt Dr. Nellessen von der Unteren Denkmalschutzbehörde aus: Das Bezirksamt hat den Prozess um den Bauvorbescheid und die Feststellungsklage, dass es sich um kein Baudenkmal handelt, verloren und ist danach in die Berufung gegangen. Der Betreiber hält daran fest, einen Supermarkt zu errichten. Momentan finden allerdings keine Aktivitäten statt, da die Berufung noch anhängig ist. Die weitere Terminentwicklung ist daher nicht abzusehen.
An der anschließenden Diskussion beteiligen sich der Bezv. Koza, der einen konkreten Inhalt des Antrags vermisst und fragt, ob der Antrag aufrecht erhalten werden soll, die Bgd. Ließfeld, die fragt, ob nicht evtl. das Landesdenkmalschutzgesetz geändert werden müsste, und BzStR Röding.
Dr.Nellessen weist darauf hin, entscheidend ist das Verwaltungsverfahrensgesetz, nicht das Landesdenkmalschutzgesetz.
Nach einer Unterbrechung auf Antrag der GAL zwischen 17.12 und 17.16 Uhr, bittet Bezv. Höhne um Vertagung dieses TOP, dem der Ausschuss einstimmig entspricht. |
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