Auszug - Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe im bezirklichen Wirkungskreis nach § 75 SGB VIII  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 27.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:17 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Bezv

 

Bezv. Kosiol greift die Diskussion, die unter TOP 1 geführt wurde, wieder auf. Es ging um offensichtlich 2 existierende Listen, einerseits einen Fragenkatalog aus dem Integrationsausschuss und eine Kriterienliste aus dem Jugendhilfeausschuss aus der vergangenen Wahlperiode. Er möchte einen Überblick, welchen Bezirksverordneten und Bürgerdeputierten was fehlt, damit alle einen klaren Stand haben und jeder weiß, worüber geredet wird.

 

Bezv. Schneider erläutert, dass in der letzten Wahlperiode keine Standards abgefordert wurden, sondern diese Papiere von der Fraktion der CDU gefordert wurden, weil sie zu diesen Themen noch Fragen hatten.

 

Bezv. Höhne erwidert dagegen, dass das früher so war, dass eine Vorlage zur Anerkennung im Jugendhilfeausschuss eingebracht und in der darauffolgenden Sitzung darüber abgestimmt wurde. So war das Verfahren bis zu der Antragstellung, dass das Verfahren sich ändern soll. In dem Moment als gefordert wurde, das war der Vereinsregisterauszug, die Satzung, die Konzeption, ein Rechenschaftsbericht und die Vorstellung des Vereins im Ausschuss, wurde es als Standard gesetzt. Es ging darum, dass es nicht sein kann, dass man einen Verein anders behandelt als die anderen. Wie zuvor erwähnt, müsste man eigentlich die Aktualisierung, also den kompletten Satz Unterlagen von allen geförderten oder anerkannten Trägern und die Verpflichtung der Vereine, dass alle Veränderungen auch den Mitgliedern des JHA mitgeteilt werden, spätestens bei der Trägerförderung abfordern. Dies hat der JHA nicht gefordert, aber es ist sehr problematisch, wenn genau nach der Debatte jetzt über einen Verein, der die Anerkennung beantragt hat, gar nicht diskutiert und abgestimmt wird.

 

Der JHA sollte sich noch einmal darauf verständigen, ob das wirklich gebraucht wird oder ob grundsätzlich gilt, dass die Unterlagen im Jugendamt sind und jedes Mitglied ohnehin die Möglichkeit und das Recht hat, dort Einsicht zu nehmen. Dieser Vorschlag ist jedoch unabhängig davon, dass die Fraktion der GAL jetzt einige Fragen an den Verein hat.

 

Bezv. Kosiol bittet um das Zusammentragen aller offenen Fragen, damit jedes Mitglied des Ausschusses den gleichen Kenntnisstand hat und auch eine Beantwortung stattfinden kann.

 

Nach einigen Ausführungen des Bezv. Haß, die u. a. eine Begründung des Vertagungsantrages durch vorliegende Informationen beinhalten, erfragt die Vorsitzende, um welche Informationen es geht. Sie stellt fest, dass offensichtlich ein Teil des Ausschusses Informationen hat, die der andere Teil des Ausschusses nicht hat. Es wäre wichtig, dass der Ausschuss zu einem einheitlichen Wissensstand kommt.

 

Bgd. Lorch erklärt, dass er die Diskussion und Vorgehensweise als eine Missachtung der Bürgerdeputierten empfindet. Es gibt unterschiedliche Informationsgefälle und das kann nicht sein, wenn Bürgerdeputierte sich in die Arbeit des JHA einbringen sollen. Er weiß durch die vorangegangenen Wortwechsel nicht, worum es geht. Er hat keine Fragen und kommt auch nicht an die Informationen ran, so dass er davon ausgeht, dass das Jugendamt mit bestem Wissen und Gewissen seine Arbeit gemacht hat. Er möchte nicht die Verwaltung des Jugendamtes sein. Er hat weder die Zeit dafür noch ist es seine Aufgabe als Bürgerdeputierter. Sollte es zu keiner Benennung der Fragen kommen, werden die Bürgerdeputierten dem Antrag auf Anerkennung ihre Zustimmung geben, da sie keine anderen Informationen haben, auf die sie einen Tatbestand stützen können. Er bittet die Vorsitzende, künftig dafür Sorge zu tragen, dass nur Themen auf der Tagesordnung sind, bei denen garantiert ist, dass alle auch die gleichen Informationen haben.

 

Bezv. Höhne erläutert, dass die Fragen, die zum Themenkomplex des alten "DAF-Vereins", des neuen "DAF-Vereins" sowie zum grundsätzlichen Verfahren an das Bezirksamt gegangen sind. Diese wurden über den Integrationsausschuss verteilt. Da im JHA ein gesondertes Verfahren bei der Frage der Anerkennung läuft, gab es seitens ihrer Fraktion bereits vorab die Mitteilung und die Bitte an den Jugendhilfeausschuss, dass auch den Mitgliedern des JHA diese Fragen und Antworten zugänglich gemacht werden sollen. Dazu hat sie bereits im Namen der Fraktion der GAL beantragt, dass sie die Antworten des Bezirksamtes zum Teilbereich DAF alt auf jeden Fall besprechen möchten sowie auch Fragen zu dem grundsätzlichen Verfahren für den neuen DAF-Verein haben.

 

Bezv. Höhne geht davon aus, dass die meisten Anwesenden im Ausschuss die Darstellung von "DAF" und die Berichte vorliegen haben. Zu den Darstellungen des "DAF-Verein" im Internet zu ihrer Tätigkeit im letzten Jahr und zu den Ausführungen, die sie an verschiedenen Stellen gemacht haben, gibt es für die Fraktion der GAL eine Reihe von Fragen, die sie dem Träger stellen möchte. Dies sind alles Fragen, die den Träger nicht überraschen und die er auch beantworten kann. Sie erläutert mehrere Beispiele von aufgetauchten Widersprüchen bei Nachfragen, wie zum Beispiel der Berufung von Traditionen auf der Internetseite, die sich jedoch nur auf den alten DAF-Verein beziehen können. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass der neue DAF-Verein nicht im Zusammenhang mit dem alten Verein steht.

 

Mit der Aufzählung weiterer Widersprüchlichkeiten, die sich für die Fraktion der GAL aufzeigen, äußert Bezv. Höhne ihre Zweifel, dass der neue Verein noch nicht so weit ist mit seiner Arbeit, um die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe zu erhalten.

 

Bezv. Kosiol dankt, dass nun endlich die offenen Fragen ausgesprochen wurden, jedoch hätte er sich dies ohne die Abgabe von Statements gewünscht.

 

Die Vorsitzende des Vereins DAF - Deutsch Arabische Freundschaft und Familienbegegnung e.V., Frau Kurt, erhält mit Zustimmung des Ausschusses das Rederecht.

 

Bgd. Baron äußert sich zum Redebeitrag von Bgd. Lorch und geht davon aus, dass das Bezirksamt genau das gemacht hat, was seine Aufgabe ist und aufgelistet hat, dass der Verein ordnungsgemäß seine Vorlagen gegeben hat, die derzeit zur Anerkennung als freier Träger dienen. Hier sind die Formalien erfüllt und er als Bürgerdeputierter fühlt sich eigentlich in der Pflicht, den Verein als freien Träger anzuerkennen.

 

Frau Kurt stellt auf Nachfrage des Bezv. Haß den Verein DAF - Deutsch Arabische Freundschaft und Familienbegegnung e. V. vor und erläutert, wo sich der Verein bisher trifft bzw. getroffen hat und dass die Aktivitäten des Vereins seit der Gründung im August 2011 bis heute im Internet dargestellt sind. Sie führt aus, dass es verschiedene Angebote für Kinder und Jugendliche gibt, z. B. die Durchführung von Tagesausflügen in Verbindung mit Bildung wie die Organisation und das Erarbeiten eines Vortrages.

 

Bezv. Höhne erläutert, dass es hier um das Verfahren der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 und 76 SGB VIII geht und den Möglichkeiten, die dann den anerkannten Trägern eingeräumt werden. Die Tätigkeiten, die der Verein derzeit macht, sind auch ohne Anerkennung als Träger jederzeit möglich und können weiterhin gemacht werden. Es geht nicht darum, dem Verein irgendwelche Tätigkeiten abzuerkennen, sondern um die Frage, inwieweit die Voraussetzungen erfüllt werden, um tatsächlich als Träger der Jugendhilfe im Bezirk tätig zu sein. Es ist zu klären, dass es keine weitere Vorgeschichte gibt, sondern nur eine sehr junge Vereinsgeschichte von einem Jahr. Es gibt sehr widersprüchliche Aussagen und Darstellungen. Für sie ist derzeit keine Grundlage gegeben für die das Anerkennen eines seriösen Trägers der Jugendhilfe, der den jungen Menschen auch Orientierung in einer immer komplizierter werdenden Welt darbringt. Die Frage, inwieweit dieser Verein die genannten Aktivitäten vollzieht, entspricht nicht der Außendarstellung des Vereins. Diese Außendarstellung hat eine Reihe von Aktivitäten ausgewiesen, die nicht erfolgt sind, erst auf wiederholte Nachfrage entsprechend korrigiert wurden und auch im heutigen Internetauftritt nicht alle Sachen gestrichen sind. Weitere Missstände werden von Bezv. Höhne aufgezählt.

 

Die Fragen der Vorsitzenden und des Bezv. Haß nach der Anzahl der Mitarbeiter im Verein, der Qualifikation von Mitarbeitern und wie viele Jugendliche betreut werden, beantwortet Frau Kurt und es entsteht eine Diskussion, angeregt durch Bgd. Lorch, nach der Möglichkeit einer befristeten Anerkennung und die der Überprüfung der Tätigkeiten etc. nach einem Jahr, da er nach Betrachtung der Internetseite auch viele rechtliche Zweifel an der Internetseite hat. Als Verein muss diese Seite ganz anders aufgebaut sein. Die ist juristisch nicht genehmigt, denn es fehlen Namen, Organigramm, Telefonnummern, Adresse oder Postfach im Verein. Das ist nicht rechtsgültig. Die Themen müssten bearbeitet werden. Die Frage der Raumfrage ist, neutral und ohne Vorwurf gesagt, ist immer ein Thema, bei dem allen Jugendhilfeausschussmitgliedern, allen Fachleuten etc. etwas mulmig wird, auch in Spandau. In der Geschichte hat man da schon Einiges erfahren.

 

Nach einer Sitzungsunterbrechung von 17.55 - 18.05 Uhr erfolgt ein "fliegender Wechsel" gem. § 18 (5) GO und Bezv. Müller nimmt für Bezv. Gorski die Teilnahme an der Sitzung.

 

In einer anschließenden Diskussion, an der sich Herr Tölke, die Bezv. Mross, Haß, Schneider, Müller, Bgd. Lorch und Frau Goldschmidt-Ahlgrimm beteiligen, geht es um die verschiedenen Möglichkeiten, wie man mit dem vorliegenden Antrag der Anerkennung und mit dem Verein umgeht. Eine Aberkennung eines Vereins ist nur aus formalen Gründen möglich. Es liegt der Vorschlag vor, den Verein befristet für ein Jahr anzuerkennen und dann erneut zu überprüfen. Anderseits gibt es den Vorschlag, die Anerkennung des Vereins als freien Träger der Jugendhilfe abzulehnen und den Verein in einem halben Jahr einen erneuten Antrag stellen zu lassen. Der Verein sollte in dieser Zeit eng mit dem Jugendamt zusammenarbeiten und das Jugendamt dem Verein eine Begleitung und Beratung zusichern.

 

Die Abstimmung der Vorlage für die Anerkennung des Vereins DAF - Deutsch Arabische Freundschaft und Familienbegegnung e.V. ergibt bei 6 Ja Stimmen (3 Bezv. der Fraktion der CDU, 3 Bgd.) und bei 7 Gegenstimmen (3 Bezv. der Fraktion der SPD, 2 Bezv. der Fraktion der GAL, 2 Bgd.) die Ablehnung der Anerkennung.

 

Die Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage zu gegebener Zeit erneut aufzurufen ist. Dies liegt im Ermessen des Jugendamtes. Zu gegebener Zeit sollten alle Unstimmigkeiten ausgeräumt sein und den Mitgliedern des Ausschusses die Unterlagen frühzeitig vorliegen.

 

Bgd. Lorch bittet, dass der Ausschuss bis dahin seine Kriterien noch einmal anders formuliert, damit sie für jeden verständlich sind.


 
 

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