Auszug - Jugendberufshilfe  

 
 
Außerordentliche öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 16.10.2012 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 19:40 Anlass: außerordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Homburg von der AG Jugendberufshilfe erläutert, dass sie auch eine Arbeitsgruppe der berufsbezogenen Arbeitswelt sind, jedoch heute über die Zielgruppe nach § 13 (2) SGB VIII berichten

 

Herr Homburg von der AG Jugendberufshilfe erläutert, dass sie auch eine Arbeitsgruppe der berufsbezogenen Arbeitswelt sind, jedoch heute über die Zielgruppe nach § 13 (2) SGB VIII berichten. Es gibt immer wieder Einzelfälle von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die einer erhöhten sozialpädagogischen Förderung bedürfen, um den Weg in das Arbeitsleben zu finden. Es gibt in Spandau durch die Jugendberatung Outreach in dem Leistungsvertrag die Aufgabe, vor Einleitung von Jugendberufshilfen ein beratendes Gespräch zu führen und dem Jugendamt in Form einer Stellungnahme Auskunft über den Sachverhalt der oder des Jugendlichen zu geben. Der Bedarf ist seit vielen Jahren gleichbleibend hoch, wenn man diese eng gesetzte Zielgruppe betrachtet mit den unterschiedlichsten Fördermöglichkeiten in drei Bereichen, der Berufsorientierung, der Berufsvorbereitung und der Berufsausbildung. Es sind in Spandau zwei Träger der Jugendberufshilfe ansässig, und zwar das SOS Ausbildungswerk, Zweigstelle Gatow, und das ev. Johannesstift.

 

Herr Leitke vom JobCenter Spandau erklärt, dass es Schnittstellen zur Jugendberufshilfe gibt, wobei das JobCenter zum Teil an der Schnittstelle sicherlich auch die gleichen Jugendlichen betreut, aber nicht immer voneinander weiß. Es gibt einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit den Beteiligten im Bezirk auf Arbeitsebene in Form von Arbeitsgruppen und Schnittstellen und Zusammenarbeit werden besprochen und jeder bringt seine Themen ein.

 

In einer Diskussion, an der sich die Bezv. Höhne, Schneider, Mross und Bgd. Kroggel beteiligen, werden Fragen nach Einzelheiten von Herrn Tölke, Herrn Leitke, Herrn Bachmann (SOS Berufsausbildung), Herrn Homburg und Frau Schmiedecke beantwortet und u. a. folgende Ausführungen gemacht:

 

-          Es ist nicht so, dass das JobCenter Maßnahmen reduziert hat, wenn ein Maßnahmenbedarf vorhanden ist. Wenn der Bedarf von Maßnahmen gesehen wird, dann können diese auch unter dem finanziellen Aspekt eingerichtet und angeboten werden. Es muss in die Maßnahmestruktur passen, die von SGB II vorgegeben ist. Momentan wird hier keine Lücke gesehen.

Große Probleme werden allerdings dort gesehen, wo die Jugendlichen dem JobCenter komplett entgleiten und nicht mehr kommen. Es gibt Jugendliche, die nicht mehr erreicht werden und es gibt keine Lösungen für das Problem, denn auch die Sanktionen, die einzig mögliche Konsequenz, bleiben oft erfolglos. Hier muss man sich Gedanken machen, wie man diese Jugendlichen überhaupt noch erreichen kann.

 

-          Es gibt Abgrenzungsprobleme zwischen SGB VIII und SGB II und der Frage, wer zur Zahlung verpflichtet ist.

 

-          Die Jugendberufshilfe ist im Jugendamt im Leistungsbereich Kinder- und Jugendfamilienbildung im Fachdienst 6. Es gibt sicherlich Fälle, in denen nicht alle erreicht werden. Das ist ein Problem und es müssen Möglichkeiten gefunden werden, dass Leute, die dort derzeit durch das Raster fallen, wieder eingefangen werden, auch wenn das nicht bei allen erreicht werden kann.

 

-          In Mitte wurde seit dem letzten Jahr eine kooperative Ausbildungsform gefunden. Dort hat sich das Jugendamt Mitte und das JobCenter Mitte zusammengefunden, weil viele Jugendhilfeträger festgestellt haben, dass es auch in Vertragsmaßnahmen des JobCenters Jugendliche gibt, die diesem neuen und strengeren Anforderungen der Bundesagentur nicht genügen können.

Eine außerbetriebliche Berufsausbildung funktioniert heute so, dass es streng genommen nur noch ein Jahr Förderung für einen Jugendlichen geben soll. In dem Jahr soll der Jugendliche möglichst so „fit“ gemacht werden, dass er in dem betrieblichen Ausbildungsmarkt einmündet und seine Ausbildung in der Wirtschaft fortsetzt und beendet. Das klappt für eine Reihe von Jugendlichen, aber es gibt sehr viele junge Menschen, an die dieser Maßstab nicht angelegt werden kann, weil sie im persönlichen und/oder sozialen Bereicht so große Problemlagen haben, dass sie auch diese Form von Ausbildungsreife im ersten Lehrjahr nicht aufbringen können.

Aus der gemachten Erfahrung mit dem § 13 (2) und der Mitnahme von positiven Elementen in die BAI hätte man auf der einen Seite die stärkeren Jugendlichen tatsächlich in die Wirtschaft vermittelt, auf der anderen Seite aber guten Gewissens für die schwächeren Jugendlichen ein Programm, das sagt, der strenge BAI muss nicht an Einzelne als Maßstab angelegt werden, sondern hier kann eine sozialpädagogische Berufsausbildung im klassischen Sinn durchgeführt werden, ohne dass deshalb die Förderplanung schlecht aussieht am Jahresende. Das funktioniert in Mitte gut.

Es gibt insgesamt 36 Plätze, die sich auf  7 Jugendhilfeträger verteilen. In der SOS Jugendberufsausbildung sind in 4 verschiedenen Berufen 18 junge Menschen, die alle noch im System sind. Von denen ist keiner betrieblich übergegangen, weil es die schon bekannten Problemlagen betrifft. Es gibt den Vermittlungsdruck bei dieser Klientel nicht, gleichzeitig wird im Friseurbereich eine Vertragsmaßnahme mit der Arbeitsagentur durchgeführt. Auch dort sind Jugendliche mit ähnlichen Problemlagen, die aber nicht so zugewandt ausgebildet werden können. Die Kooperation, die das Jugendamt mit dem JobCenter eingegangen ist, wirklich sehr gut, auch für die Jugendlichen dort. Es gab ein Interessenbekundungsverfahren, mit dem sich das Jugendamt ausdrücklich an die Jugendhilfeträger gewendet hat. Das JobCenter kam dazu, um für den Lebensunterhalt aufzukommen, also für die Ausbildungsvergütung und die Sozialversicherungsbeiträge.

 

-          Es gibt keine empirische Bedarfsanalyse zum Thema Jugendberufshilfen in Spandau. Das ist immer ein subjektiver Eindruck aus der Arbeit mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen vor Ort. Zum Thema gemeinschaftlich finanzierte bzw. geförderte Projekte hat sich die AG mehrfach ausgesprochen. Das Angebot der Jugendberufshilfe ist zwar ein niedrigschwelliges Angebot für diese Zielgruppe, aber der Zugang kann recht hoch sein, weil es natürlich für jeden einzelnen Jugendlichen eine Bedarfsanalyse gibt, wo der Jugendhilfebedarf festgestellt wird und natürlich auch immer der erhöhte sozialpädagogische Bedarf für eine solche Maßnahme herausgearbeitet werden muss.

 

-          Maßnahmen über die Jugendberufshilfe müssen besser besprochen werden und die Förderung sollte auf diesem Weg möglich gemacht werden. Es gibt nach wie vor Schulabgänger/-innen ohne Schulabschluss, die in einer berufsvorbereitenden Maßnahme im Blick auf dem ersten Ausbildungsmarkt kaum Chancen haben. Es ist zu hoffen, dass solch ein gemeinsames Projekt wie im Bezirk Mitte auch in Spandau möglich gemacht wird. In der Vergangenheit wurden wenig Mittel für Jugendberufshilfe eingestellt und vom Senat kam die Rückmeldung, die zusätzlichen Mittel, die landesweit vorgesehen sind, würden vom Bezirk nicht abgefordert, weil der Bezirk die Auskunft erteilte, zuerst ist SGB II (JobCenter) zuständig.

 

-          Es ist richtig, dass man sich hier tatsächlich in einem Fördergebiet befindet, wo SGB II, III und VIII eine Rolle spielt und eine entsprechende Abstimmung bzw. klare Zuständigkeiten sind. Das Geld kann nicht freihändig vergeben werden, sondern es bedarf eines Ausschreibungsverfahrens, um dies am Markt zu platzieren.

 

-          Bei den Bedarfen handelt es sich hauptsächlich um Schülerinnen und Schüler, die ohne Schulabschluss abgehen und vorher schon schuldistanziert waren und sind. Hier sind auch diese, die nirgendwo mehr ankommen, auch nicht im JobCenter. Insofern sollte man bedenken, wo man vorab schon bei den schuldistanzierten Schülern ansetzt. Das sind hauptsächlich die Schüler, die in den Jugendberufshilfemaßnahmen ankommen. Natürlich gibt es auch noch die Klientel der Schüler mit sog. Lernbehinderungen, die in die Jugendberufshilfe geschickt werden, weil für diese Schüler im Anschluss kaum etwas passiert.

 

-          Es gibt Schüler, die ohne Schulabschluss sind und auch keinen Schulabschluss machen wollen, da sie das Leben dahin gebracht hat, dass sie von der Notwendigkeit nicht überzeugt sind. Dieses Thema muss dringend schon in der Grundschule angesetzt werden, weil schon beim Wechsel des Schulsystems Dinge passieren, die für die Kinder nicht gut sind.

 

-          Es gibt Probleme für die Jugendlichen, die in Ausbildung gehen wollen oder begonnen haben wie z. B., dass die Behörden, die Bafög- und BAB-Anträge zu bearbeiten haben, zeitlich überfordert sind. Insbesondere beim Schüler-Bafög sind monatelange Wartezeiten mit dem Ergebnis, dass die Jugendlichen kein Geld bekommen und dies der demotivierend ist. Das JobCenter kann die nicht gedeckten Kosten der Unterkunft nicht berechnen, wenn sie nicht wissen, was die Bafög-Stelle bestellt und bei der BAB gibt es das Problem, dass nicht rückwirkend gezahlt wird. Das JobCenter hat im Voraus für die Jugendlichen gezahlt und jetzt bekommen sie erst am Monatsende ihr Geld, so dass sie mit einer Lücke von einem Monat beginnen. Es gibt hier aus solchen Gründen Schulabbrüche, die vermeidbar wären.

 

Die Vorsitzende stellt fest, dass die Mitglieder des Ausschusses die Ausführungen zur Kenntnis nehmen und wird dieses Thema auf Bitte der Bezv. Höhne in 6 Monaten wieder auf die Tagesordnung setzen, um die Entwicklung zu verfolgen.

 

Der Bezirk muss sich in den nächsten Monaten dringend um die Weiterführung des Jugendberatungshauses, dessen Modellprojekt ausläuft, bemühen, denn das Beratungshaus hat ein unverzichtbares umfangreiches und intensives Angebot.


Beschluss:

 


 
 

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