Auszug - Neue Ausführungsvorschriften über Honorare der Musikschulen überarbeiten Schulkooperation sichern / Tarifvertragsverhandlungen für arbeitnehmerähnlich Beschäftigte aufnehmen - überwiesen in der 13. BVV-Sitzung am 29.08.2012
Frau Anja Wetzki, Lehrervertreterin der Musikschule Spandau, erhält Rederecht zu diesem Tagesordnungspunkt.
BzStR Hanke übergibt das Wort an den Leiter der Musikschule, Herrn Mularzyk, der den derzeitigen Vertragsstand aus Sicht der Verwaltung erläutert. Am 10.07.2012 sind die aktuellen Ausführungsvorschriften für Honorarkräfte der Bezirksmusikschulen des Landes Berlin erlassen worden. Ab dem 01.08.2012 müssen die Musikschulen diese Vorschriften umzusetzen.
Mit Honorarkräften, die nach dem 01.08.2012 neu an den Musikschulen anfangen, wird ein Honorarvertrag entsprechend der neuen Vorschriften abgeschlossen und sie müssen nach den neuen Regeln abgerechnet werden.
Für die Honorarkräfte, deren Vertrag vor dem 01.08.2012 geschlossen wurde, gibt es eine Übergangszeit voraussichtlich bis zum 01.04.2013. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Verträge umzustellen.
Frau Wetzki schildert den Standpunkt zu den neuen Ausführungsvorschriften aus Sicht der Lehrervertretung. Unter anderem wird befürchtet, dass es aufgrund der Einzelstundenabrechnungen zu Honorareinbußen kommt.
Bezv. Höhne begründet den Antrag der Fraktion der GAL und schlägt zum Punkt 3. des Antrages eine Ergänzung vor.
Bezv. Haß spricht sich im Namen der Fraktion der SPD für den Änderungsantrag aus.
Die Mitglieder des Ausschusses kommen einstimmig überein, dem Antrag in der geänderten Fassung zuzustimmen und der BVV folgende Beschlussempfehlung vorzulegen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Antrag wird in folgender Fassung angenommen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich an die zuständigen Senatsverwaltungen zu wenden und arbeits- und sozialversicherungsrechtlich und unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten nicht zu beanstandende Beschäftigungsverhältnisse an den Berliner Musikschulen einzufordern und sich insbesondere für folgende Punkte einzusetzen:
1. Aussetzung der neuen Ausführungsvorschriften für Musikschullehrer/-innen. 2. Aufnahme von Tarifverhandlungen für arbeitnehmerähnlich Beschäftigte analog dem Tarifvertrag für arbeitnehmerähnlich Beschäftigte gem. § 12a TVG der sogenannten festen freien Mitarbeiter/-innen bei Sendeanstalten. 3. Zuweisung von Stellen zur Festanstellung aller Musikschullehrer/-innen, zumindest ab sofort jedoch für Leitungskräfte, Verwaltungstätigkeiten und Lehrkräfte, die in der Schulkooperation gemäß dem Schulgesetz eingesetzt werden. |
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