Auszug - Intensivere Bebauung für das Grundstück Kladower Damm 333 ausschließen!
Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau möge beschließen, dass - unabhängig vom Ausgang des derzeitigen Bieterverfahrens - der Baunutzungsplan 1961 (gültiger Bebauungsplan) für das Grundstück Kladower Damm 333 weiterhin Bestand hat und eine intensivere Bebauung für das Grundstück ausgeschlossen wird. Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau würde der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit einer entsprechenden Zielstellung nicht zustimmen. Auch die Aufrechterhaltung des Status Wald gem. § 2 Landeswaldgesetz für über 50 % des Grundstückes steht für die Bezirksverordnetenversammlung Spandau außer Frage.
Das Bezirksamt wird beauftragt, alle Möglichkeiten auszuschöpfen und sich im Sinne der Beschlüsse der BVV - insbesondere bei den für die Veräußerung - zuständigen Stellen einzusetzen.
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