Auszug - Erweitertes Führungszeugnis bei Kontakt mit Minderjährigen
Der Antrag wird in folgender Fassung angenommen: (Änderungsantrag der Fraktion der SPD)
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei einer Einstellung von Kranken-, Pflege- und Betreuungspersonal (einschl. ehrenamtlich Tätigen, wie z.B. Patientenfürsprecher/-innen), deren Tätigkeit sich auch auf die Arbeit mit Minderjährigen erstrecken kann, ein erweitertes Führungszeugnis gemäß §§ 30a und 31 BZRG einzuholen und alle zwei Jahre zu erneuern ist. Bei bereits tätigen Personen ist dies unverzüglich nachzuholen. Für die ehrenamtlich Tätigen soll das Führungszeugnis kostenfrei erstellt werden.
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Bezirksamt Spandau
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