Auszug - Wahl des Migrations- und Integrationsbeirates parallel zu den Wahlen zum Europaparlament
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen der Beirat für Integration und Migration durch eine allgemeine Wahl parallel zur nächsten Europawahl neu bestimmt werden kann.
Hierbei sind Aussagen zu folgenden Punkten zu treffen:
1. zu beachtende Rechtsvorschriften, insbesondere datenschutzrechtliche Belange für die Kontrolle der Wahlberechtigung 2. Anzahl der Einwohner/-innen nach Herkunftsländern (vorliegende Statistische Daten / Melderegister)
a) mit Migrationshintergrund b) ohne deutsche Staatsangehörigkeit 3. zu berücksichtigende ethnische Minderheiten 4. zusätzlicher Aufwand für die Durchführung der Wahlen. (Schätzung) 5. Aufwand für eine Präsentation der Kandidaten im Internetauftritt des Bezirksamtes (Schätzung) Für die Prüfung sind folgende Rahmenbedingungen anzunehmen: 1. Aktives Wahlrecht besitzen alle in Spandau mit Wohnort gemeldeten Personen
a) mit Migrationshintergrund b) ohne deutsche Staatsangehörigkeit c) ab 18 Jahre d) ab 16 Jahre
2. Die Plätze werden durch Beschluss der BVV in Kontingente aufgeteilt:
- Herkunftsländer (EU, Türkei, Russland, arabische Länder, (Latein-)Amerika Asien, Afrika), - ethnische Gruppen (z.B. Roma/Sinti), - im Bereich der Integration tätige Organisationen. 3. Passives Wahlrecht haben die durch Beschluss der BVV für die jeweiligen Kontingente zugelassenen Organisationen und Einzelpersonen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0