Auszug - für die Grundstücke Betckestraße 15 Ecke Götelstraße 118, 124, 126, 128, 130, 132/140 und für die Teilfläche des Grundstücks Grimnitzseeweg 2, 4 Ecke Pichelsdorfer Straße 24, 26 sowie für die Abschnitte der Franzstraße, der Betckestraße, der Pichelsdorfer Straße, der Grimnitzstraße, der Wilhelmstraße, der Seeburger Straße, der Klosterstraße und der Altonaer Straße im Bezirk Spandau, Ortsteile Spandau und Wilhelmstadt - Information über die Verlängerung der Veränderungssperre VIII-B 12/53 fürdas Grundstück Pichelsdorfer Straße 25
Dieser Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit dem TOP 4 behandelt.
Herr Marten berichtet, dass die öffentliche Auslegung vom 23.04. bis 23.05.2012 stattfand.
Es haben zwei Bürger, die Behala und vier Träger öffentlicher Belange Einsicht in die Bebauungspläne genommen. Stellungnahmen von diesen sind nicht eingegangen.
Des Weiteren hat sich die TU Cottbus via Internet über den Bebauungsplan informiert und diesen als Teil eines Seminars betrachtet. Aufgrund einer Falschinterpretation des § 13a BauGB wurde die Korrektheit des Verfahrens in Frage gestellt. Ihnen wurde erläutert, dass es sich um einen Textbebauungsplan handelt, der keine Grundflächen u. Ä. festsetzt. Unter Beteiligung der Senatsverwaltung ist die Durchführung des richtigen Verfahrens gesichert.
Die Veränderungssperre muss verlängert werden, weil sie demnächst ausläuft und der Bebauungsplan mit dem Ergebnis der Auslegung noch keine Rechtskraft hat. Diese erhält er erst mit Beschluss.
Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Informationen zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5 zustimmend zur Kenntnis. |
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