Auszug - Bebauungsplan 5-74 für eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Daumstraße, der südlichen Grenze der Schwielowseestraße und ihrer westlichen Verlängerung bis zur Havel und der Havel im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst - Information über das Ergebnis der Auswertung der Öffentlich- keitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 5-74 - Information über das Ergebnis der Auswertung der Behörden- beteiligung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 und § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen des Bebauungs- planverfahrens 5-74  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 06.03.2012 Status: öffentlich
Zeit: 16:03 - 18:09 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Einleitend führt BzStR Röding aus, dass es sich um zwei Bebauungspläne aus dem Haveleck in der Wasserstadt handelt

 

Einleitend führt BzStR Röding aus, dass es sich um zwei Bebauungspläne aus dem Haveleck in der Wasserstadt handelt. Es gibt dort auch Bebauungspläne, die im Rahmen des Entwicklungsgebietes festgesetzt worden sind. Diese sollten aus Sicht des Bezirksamtes in Hinblick auf den Wohnungsbau überarbeitet werden, was jetzt möglich ist, da diese Gebiete an den Liegenschaftsfonds übertragen wurden. Es sollen eine geringere Dichte, bessere Vermarktungsmöglichkeiten sowie mehr Belichtung und Besonnung erreicht werden.

 

Herr Marten informiert, bei den bereits festgesetzten Bebauungsplänen handelt es sich um den VIII-526 (in der Überarbeitung 5-73) und den VIII-530 (in der Überarbeitung 5-74).

Die von BzStR Röding dargestellten Ziele drücken sich im Wesentlichen darin aus, dass Riegel im Innenbereich der Blöcke aufgebrochen wurden und jetzt in Stadtvillenart dargestellt werden.

Die Öffentlichkeit hatte die Gelegenheit zur Einsichtnahme in beide Bebauungspläne in der Zeit vom 22.03. bis 06.04.2010 und die Träger öffentlicher Belange vom 12.11. bis 17.12.2010.

Detaillierte Erläuterungen zu den Bebauungsplänen gibt Herr Marten direkt anhand der zur Einsichtnahme aufgehängten Pläne.

 

An den Einsichtnahmen haben sich jeweils vier Bürgerinnen/Bürger beteiligt. Zum Bebauungsplan 5-74 wurden keine Äußerungen abgegeben.

Drei Personen aus dem Anwohnerbereich sowie eine Person, die nicht dort wohnt, gaben Anregungen zum Bebauungsplan 5-73. Des Weiteren ging eine Äußerung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Brückenbauer) ein. Diese forderten einen 5 Meter breiten Bebauungsabstand zur Brücke, um Raum für Instandhaltungsmaßnahmen an der Brücke zu schaffen. Dementsprechend wurde der Baukörper abgerückt.

 

Im Rahmen der Trägerbeteiligung wurde festgestellt, dass durch das Abrücken des Baukörpers dieser nicht mehr an der öffentlichen Straße liegt und somit die Erschließung nicht gesichert ist. Um diese zu gewährleisten, muss das Mischgebiet bis an die Straße herangezogen werden. Dies wiederum erfordert die Eintragung einer Grunddienstbarkeit zur Zutrittsermächtigung für die Durchführung von Maßnahmen an der Brücke.

 

Eine ähnliche Situation zeichnet sich bei dem Dichtwandkasten zur Abdeckung von Altlasten ab. Hier ist ebenfalls eine Grunddienstbarkeit für Wartungsarbeiten erforderlich.

 

Herr Marten beantwortet die Nachfrage der Bezv. Harju nach Einzelheiten.

 

Bezv. Harju bringt zum Ausdruck, dass die Fraktion der GAL gegen die Bebauung des Gebietes ist und somit den Plänen nicht zustimmen wird.

 

BzStR Röding weist darauf hin, wenn den Bebauungsplänen 5-73 und 5-74 nicht zugestimmt wird, wären die "alten" Pläne gültig, die eine dichtere Bebauung vorsehen.

 

Im Namen der Fraktion der GAL betont Bezv. Harju, dass die Umsetzung der ursprünglichen Bebauungspläne nicht gewollt ist. Vielmehr wünscht die Fraktion der GAL eine gutachterliche Prüfung, ob und in welchem Maße die Überdeckelung einer Bebauung standhält.

 

Diesbezüglich teilt BzStR Röding mit, gemäß dem vorliegenden Gutachten wäre eine 5-geschossige Bebauung möglich.

 

BzStR Röding beantwortet die Nachfrage der Bgd. Ließfeld bezüglich der Haftung im Schadensfall.

 

Bezv. Christ begrüßt die vorgesehene aufgelockerte Bauweise.

 

 

Auf Antrag der Fraktion der GAL wird die Sitzung von 16:30 bis 16:35 Uhr unterbrochen.

 

 

Die Nachfrage der Bezv. Domer zur Infrastruktur wird von BzStR Röding beantwortet.

 

Über die zustimmende Kenntnisnahme wird wie folgt abgestimmt:

 

für:              12

gegen:                2 (Bezv. der Fraktion der GAL)

Enthaltung:                1 (Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der SPD).


 
 

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