Auszug - Einzelplan 42 - Bauen (Tiefbau) Kapitel 4212  

 
 
Außerordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung
TOP: Ö 2.2
Gremium: Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung Beschlussart: erledigt
Datum: Fr, 02.03.2012 Status: öffentlich
Zeit: 15:05 - 16:15 Anlass: außerordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

BzStR Röding betont, dass beim Titel 52101 der bedarfsorientierte Ansatz bei 4,8 Mio

 

BzStR Röding betont, dass beim Titel 52101 der bedarfsorientierte Ansatz bei 4,8 Mio. € pro Haushaltsjahr liegt. Unter der Voraussetzung der Bereitstellung von Mitteln aus dem Straßeninstandsetzungsprogramm der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung kann dieser Ansatz nunmehr mit 3,1 Mio. € pro Haushaltsjahr veranschlagt werden.

 

Die Frage der Bezv. Höhne bezüglich der Erschließungsbeiträge wird von BzStR Röding und Herrn Spiza beantwortet.

 

Bezv. Kessling fragt nach, ob die Presseerklärung richtig ist, der er entnommen hat, dass bei Ablehnung des angemeldeten Mehrbedarfs die Fraktionen der SPD und GAL für die Sperrung ganzer Straßenzüge verantwortlich gemacht werden sollen. Des Weiteren bittet er um Nennung der betroffenen Straßen.

 

In Beantwortung erläutert BzStR Röding, es ist richtig, dass es Einschränkungen für Verkehrsteilnehmer geben kann, wenn der Zustand der Straßen nicht verbessert und somit die Verkehrssicherheit nicht mehr aufrecht erhalten werden kann.

Beispielsweise ist es bereits im Bereich des Isenburger Weges und des Zestower Weges zu derartigen Einschränkungen gekommen. Hier musste der Busverkehr herausgenommen werden, was eine geänderte Linienführung nach sich zog.

Erhebliche Schäden gibt es im Seegefelder Weg, dem Ritterfelddamm, der Sakrower Landstraße und dem Weinmeisterhornweg (zwischen Gatower Straße und Wilhelmstraße) sowie in Teilen der Wilhelmstraße.

Man kann im Vorfeld nicht sagen, welche Maßnahmen angewendet werden. Sperrungen für Abschnitte oder Teilanlagen sind nicht auszuschließen.

 

Herr Spiza erläutert ergänzend, dass eine Einschränkung auch in Form einer Geschwindigkeitsbegrenzung oder dem Ausschluss bestimmter Verkehrsarten erfolgen kann.

 

Bezv. Kessling stellt fest, dass die Presseerklärung der CDU falsch war und sie durch die Aussagen des BzStR Röding und des Herrn Spiza korrigiert wurde.


 
 

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