Auszug - Maßnahmen im Biotopverbund Gatow (Errichtung von Wildzäunen) - angemeldet von der Fraktion der CDU  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Natur-, Umweltschutz und Grünplanung
TOP: Ö 4
Gremium: Natur-, Umweltschutz und Grünplanung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 15.02.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 18:01 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Auf die Frage der Bezv

 

Auf die Frage der Bezv. Bathe, wozu die Zäune errichtet wurden, antwortet Herr Pilhofer, dass der Landschaftspflegeverband in Gatow zurzeit mit Unterstützung der Stiftung Naturschutz einen sog. Biotopverbund bildet. Die Finanzierung wird aus den Mitteln der sog. Jagdabgabe ermöglicht und müssen für Maßnahmen im Naturschutz ausgegeben werden.

Auf Flächen rund um das Dorf wurden im letzten Herbst, in einem Streifen von ca. 10 Meter Breite, Gehölze angepflanzt. Weiterhin wurden Samen in den Boden gebracht.

Die Zäune mit einer Höhe von 1,45 m wurden gebaut, damit kein Wildverbiss entstehen kann und Personen querbeet durchlaufen. Die Einzäunung ist für 2 Jahre angelegt.

 

BzStR Röding ergänzt, dass diese Maßnahme auf Informationsschildern für die Gatower Bürger an einigen Stellen erkennbar gemacht wurde.

 

Der angekündigte Zwischenbericht (Stand Dezember 2011) des Landschaftspflegeverbandes Spandau e. V. zur Entwicklung zusammenhängender Landschaftselemente zur Förderung von Lebensräumen des Niederwilds, insbesondere des Rebhuhns soll dem Protokoll beigefügt werden (s. Anlage).

 

Eine Karte wird als Anlage zum Protokoll gegeben.

 

Bezv. Schiller fragt, da laut dem Berliner Nachbarschaftsrecht Zäune nur 1,25 m hoch sein sollen, ob Wildzäune höher sein dürfen.

 

BzStR Röding antwortet, dass das Berliner Nachbarschaftsrecht hier keine Anwendung findet und ihm nicht bekannt sei, dass man ein Gründstück nur in 1,25 m Höhe einfrieden darf. Einfriedungen nach der neuen Bauordnung sind sogar bis 2 m Höhe erlaubt.

 

Auf die Nachfrage der Bezv. Bathe, betr. der Beschaffenheit der Zäune, antwortet Herr Pilhofer, dass ein sog. Wildschutzzaun aufgestellt wurde. Er schützt allerdings nicht davor, dass sich Tiere unten durchgraben.

 

Auf die Nachfrage des Bgd. Kähling, welchen Sinn diese ganze Maßnahme hat, verweist BzStR Röding auf den Zwischenbericht.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zwischenbericht Gatow (3527 KB)    

 
 

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