Auszug - Wanderweg Groß-Glienicker See (Antrag der Fraktion der SPD vom 16.05.2011) - überwiesen in der 49. BVV am 25.05.2011 - vertagt in der 47. Sitzung am 08.06.2011 - vertagt in der 48. Sitzung am 17.08.2011 - vertagt in der 2. Sitzung am 18.01.2012  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Natur-, Umweltschutz und Grünplanung
TOP: Ö 2
Gremium: Natur-, Umweltschutz und Grünplanung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 15.02.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 18:01 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
2824/XVIII Wanderweg Groß Glienicker See
(Antrag der Fraktion der SPD vom 16.05.2011)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzBm Kleebank
Verfasser:BzBm Kleebank 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
 
Wortprotokoll

Auf die Frage der Bezv

 

Auf die Frage der Bezv. Schiller, ob den Fraktionen der vorab verteilte gemeinsame Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und GAL vorliegt, antwortet der Bezv. Laubsch, dass dieser vorliegt.

 

Bezv. Schiller verliest folgenden Änderungsantrag:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt,

-                 dafür Sorge zu tragen, dass am Groß Glienicker See ein Uferstreifen mit einer Breite von 15 Metern von jeglicher Nutzung freigehalten wird. Die privatrechtlichen Verträge zur Nutzung der Wasserfläche sind nicht zu verlängern. Für Stege und Uferbebauungen ist der Rückbau zu veranlassen. Die intensive Nutzung der unmittelbaren Uferzone soll innerhalb eines 15 Meter breiten Uferstreifen aufgegeben werden

und

-                 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines öffentlichen Wanderweges am Groß Glienicker See zu schaffen.

 

Bezv. Boese verliest folgenden Änderungsantrag der Fraktion der CDU:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt,

(1)     Einen Uferwanderweg am Groß-Glienicker See im Abschnitt zwischen Badestelle „Moorloch“ und Groß-Glienicke in Kooperation mit Groß-Glienicke und dem Eigentümer des Restaurants Seekrug (ehem. Strandbaude) herzustellen.

(2)     Am Runden Tisch mit den Fachbehörden der Länder Berlin und Brandenburg eine Gesamtkonzeption für die Entwicklung des Groß-Glienicker Sees zu entwickeln.

(3)     Im Rahmen der Groß-Glienicker See Konzeption, die rechtlichen und naturschutzfachlichen Rahmenbedingungen für die Erstellung eines Uferwanderweges zu prüfen.

(4)     Im Rahmen der Groß-Glienicker See-Konzeption, die Vermessung/Abmarkung der Uferlinie vorzunehmen.

(5)     Im Rahmen der Groß-Glienicker See-Konzeption, die ökologische Verbesserung des Sanitärangebotes zu klären.

(6)     Im Rahmen der Groß-Glienicker See-Konzeption, den Rückbau von ungenehmigten Steganlagen und Uferverbauungen durchzusetzen.

(7)     Im Rahmen der Groß-Glienicker See-Konzeption, die Möglichkeit einer späteren Integration einer Gemeinschaftssteganlage zu prüfen.

(8)     Nach Erstellung der Groß-Glienicker See-Konzeption, eine Einwohnerbefragung zur Herstellung eines Rundwanderweges um den gesamten Groß-Glienicker See durchzuführen.

(9)     Zur Umsetzung der Groß-Glienicker See-Konzeption, Fördermittel (z. B. UEP) zu beantragen.

 

Bezv. Schiller lehnt den Änderungsantrag der Fraktion der CDU ab, da er weit hinter dem gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und GAL steht.

 

Bezv. Sonnenberg-Westeson lehnt den Änderungsantrag der Fraktion der CDU ab, da der hier angesprochene Runde Tisch von Berlin und Brandenburg nur unregelmäßig tagt und daher ungeeignet ist, eine See-Konzeption zu entwickeln.

Weiterhin ist es nicht vorstellbar, dass eine neue Konzeption, neue Untersuchungen, neue Ergebnisse hervorbringen wird.

 

BzStR Röding geht auf die Antwort von Bezv. Sonnenberg-Westeson ein und erklärt, dass der Runde Tisch mit den Fachbehörden selbstverständlich, wenn es gefordert wird, sofort tagt.

 

Bezv. Laubsch lehnt den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und GAL ab, da der Antrag eine Enteignung vorsieht.

 

Nach den Wortmeldungen der Bezv. Höhne und Schiller, entscheidet der Vorsitzende - Bezv. Laubsch -, dass über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, da er der weitergehende ist, zuerst abgestimmt wird.

 

Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU wird mit 8 Stimmen (4 Bezv. der Fraktion der SPD, 2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der SPD, 2 Bezv. der Fraktion der GAL) und 1 Enthaltung (Bezv. der Fraktion Piraten) abgelehnt.

 

Der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und GAL wird mit 6 Gegenstimmen (4 Bezv. der Fraktion der CDU, 2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der CDU) und 1 Enthaltung (Bezv. der Fraktion Piraten) angenommen.


 
 

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